Region. Im Zuge der Bauernproteste Anfang 2024 kam es auch in der Region zu zahlreichen Aktionen – doch kaum eine sorgte für so viel Aufsehen und Probleme, wie die Blockade auf der A2 an der Raststätte Zweidorfer Holz. Dort legten Landwirte Anfang Februar den gesamten Verkehr lahm. Nun steht fest, welche strafrechtlichen Konsequenzen diese Aktion für die Beteiligten hat.
In den frühen Morgenstunden des 2. Februar 2024 ging auf der A2 in Richtung Hannover nichts mehr. Rund 60 Landwirte hatten sich mit zirka 40 Fahrzeugen und Maschinen auf der Autobahn postiert und Baumstämme, Mist und Autoreifen auf die Fahrbahn gekippt. Das führte nicht nur zur Sperrung der Autobahn und langen Staus, sondern sorgte auch für eine massive Verschmutzung der Straße.
Landwirte starten Protestwelle
Die Blockade auf der A2 war Teil einer größeren Protestwelle, die im Winter und Frühjahr 2024 auch Niedersachsen stark prägte. Landwirte in der Region demonstrierten gegen hohe Betriebskosten, umfangreiche Dokumentationspflichten und strenge Umweltauflagen. Immer wieder standen Traktoren auf Straßen und Plätzen, um auf die wirtschaftliche Belastung vieler Betriebe aufmerksam zu machen.
Bauern müssen blechen
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wertete die Blockade als Nötigung. Wie Erster Staatsanwalt und Pressesprecher Christian Wolters mitteilt, wurden gegen mehr als zwei Dutzend Beschuldigte im Alter zwischen 17 und 56 Jahren Verfahren geführt. Mehrere Teilnehmer müssen Geldstrafen von jeweils 40 Tagessätzen zahlen, wobei je nach Tagessatz Beträge zwischen 1.600 und 2.800 Euro anfallen. Einige Betroffene haben Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt; diese Verfahren sind deshalb noch nicht abgeschlossen. Zahlreiche weitere Verfahren wurden gegen Zahlung einer Geldauflage zwischen 900 und 1.000 Euro eingestellt, sodass es in diesen Fällen nicht zu einer formellen Verurteilung kommt.
Verfahren eingestellt
Einige Verfahren wurden aus Zuständigkeitsgründen an die Staatsanwaltschaft Lüneburg abgegeben, da es sich bei den Beschuldigten um Jugendliche aus dem dortigen Bezirk handelt. Die Verfahren wurden inzwischen abgeschlossen, teilt die Staatsanwaltschaft Lüneburg auf Nachfrage mit. Vier Jugendliche wurden demnach mangels hinreichenden Tatverdachts nicht weiter verfolgt, da ihnen keine konkrete strafbare Handlung zugeordnet werden konnte. Zwei weitere Verfahren wurden nach Jugendstrafrecht eingestellt, weil eine formelle Ahndung nicht erforderlich erschien.

