Quarantäne oder Isolation: Ein feiner Unterschied bestimmt die Lohnfortzahlung

Wer krank ist, ist krank. Dann gibt es auch Geld.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Region. Mit der neuen Corona-Verordnung, die am gestrigen Mittwoch in Kraft getreten ist, sorgen Bund und Länder für mächtig Aufregung. Die Aussage, dass ungeimpften Personen die Lohnfortzahlung gestrichen wird, wenn sie sich in Quarantäne begeben müssen, stößt auf Widerstand und Verwirrung. Dabei muss klar zwischen Quarantäne und Isolation unterschieden werden, sagt Oliver Grimm, Sprecher des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.


Die Nachricht, dass Geimpfte nicht mehr der Quarantänepflicht unterliegen und Ungeimpften bei einer Quarantäne das Krankengeld entzogen wird, warf bei vielen Lesern die Frage auf, ob das auch bei einer COVID-Erkrankung gilt. Im aktuellen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von gestern heißt es dazu: "Personen, für die eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, erhalten nach dem Infektionsschutzgesetz als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten aufgrund der flächendeckenden Verfügbarkeit von Impfangeboten zukünftig keine Entschädigung auf Kosten der Allgemeinheit, wenn im Falle eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäneanordnung kein vollständiger Impfschutz vorliegt. Personen mit vollständigem Impfschutz unterliegen im Übrigen grundsätzlich keiner Quarantänepflicht mehr."

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärte bereits dazu, dass ab dem 11. Oktober die Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte, die als Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt wurden, eingestellt werden, da alle Niedersachsen im erwerbsfähigen Alter die Gelegenheit gehabt hätten, sich impfen zu lassen und damit eine Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt vermeiden könnten. "Für die wenigen Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die noch keine ausdrückliche Impfempfehlung vorliegt, wird es auch weiterhin Entschädigungszahlungen im Quarantänefall geben. Auch Personen, die an Covid erkranken, erhalten selbstverständlich auch in Zukunft ihre Lohnfortzahlung", so Behrens.

Der feine Unterschied


Oliver Grimm fasst auf Nachfrage von regionalHeute.de noch einmal zusammen, was im Falle einer Infektion gilt und wo der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne besteht. "Der Hintergrund ist eine Begriffsunterscheidung, die im Volksmund nicht so bekannt ist. Quarantäne ist es immer nur für Kontaktpersonen", macht Grimm deutlich.

Eine Quarantäneanordnung beziehe sich demnach immer auf Kontaktpersonen, von denen eine potentielle Ansteckungsgefahr ausgeht, aber -noch - keine Infektion nachgewiesen wurde. Gleiches gilt auch für ungeimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Heißt: Wer als ungeimpfte Kontaktperson in Quarantäne muss, erhält zukünftig für diesen Zeitraum keine Lohnfortzahlung. Es sei denn, es liegen medizinische Gründe für eine Nicht-Impfung vor.

Wurde eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen, wird für diese Person keine Quarantäne angeordnet, sondern eine Isolation. "Wenn man erkrankt ist, heißt es Isolation und das gilt dann für alle. Daran ändert der Impfstatus rein gar nichts", so Grimm und betont, dass die dann angeordnete Isolation immer 14 Tage umfasst und auch eingehalten werden muss. "Die können sie dann auch nicht mit einem Test einfach verkürzen. Sie bleiben 14 Tage in Isolation", erklärt Oliver Grimm. In diesem Fall wird auch das Geld weiterhin gezahlt.


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