Radioaktives Pflaster - Bahnhofsumbau hinterlässt strahlende Bergbauabfälle

Im Goslarer Straßenraum bestehe laut der Stadt für die blauschwarzen Steine derzeit keine weitere Verwendungsmöglichkeit.

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Steine aus radioaktiver Kupferschlacke liegen aufgehäuft am Rande der Bahnhofs-Baustelle in Goslar
Steine aus radioaktiver Kupferschlacke liegen aufgehäuft am Rande der Bahnhofs-Baustelle in Goslar | Foto: Marvin König

Goslar. Der Umbau des Bahnhofsvorplatzes in Goslar ist in vollem Gange. Metertief ist die Baugrube, meterhoch aufgetürmt daneben ein Haufen von glatten, blauschwarzen Würfeln. Diese Steine bestehen aus Mansfelder Kupferschlacke, Abfall aus dem Bergbau. Spätestens nach der Wiedervereinigung sorgte dies für einige Diskussionen - denn die Steine sind radioaktiv. Die Stadt Goslar prüft nun eine Wiederverwendung im Straßenbau. Vom Bahnhof sollen sie jedoch verschwinden.


Im Bergbaugebiet in Mansfeld wurden laut einem Bericht der Strahlenschutzkommission (SSK) von 1992 seit dem 12. Jahrhundert Erzbergbau betrieben. Der Kupferschiefer war jedoch Uranhaltig. Aus den Abfallstoffen der Kupfergewinnung wurden Pflastersteine gegossen, die in Straßen und Häusern Verwendung fanden. "Auf Plätzen und Straßen, die mit Kupferschlackesteinen befestigt sind, werden Ortsdosisleistungen bis zu 0,7 μSv/h bei einem Mittelwert von etwa 0,4 Mikrosievert pro Stunde (μSv/h) gemessen. In Häusern, die mit einem Schlackeanteil gebaut wurden, können ähnliche Ortsdosisleistungen auftreten. Damit liegen sie zum Teil oberhalb der Werte, die aus mit anderen Materialien, zum Beispiel Granit, erbauten Häusern bekannt sind", hebt die Strahlenschutzkommission hervor. Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer auf Straßen und Plätzen ergeben sich laut der SSK maximale Jahresdosen von 0,1 bis 0,6 Millisievert (mSv). Das entspricht einer jährlichen Mehrbelastung von mehreren Flügen von München nach Japan durch Höhenstrahlung. Besteht demnach eine Gefahr durch die Steine?


Als Straßenpflaster unbedenklich


Laut Strahlenschutzgesetz ist der Maßstab für den Schutz der Bevölkerung, dass als Richtwert für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung, die durch die Beseitigung oder Verwertung bedingt ist, eine effektive Dosis von 1 mSv im Kalenderjahr auch ohne weitere Maßnahmen nach Abschluss der Verwertung oder Beseitigung nicht überschritten wird.

"Gegen eine Wiederverwendung der Steine als Straßenpflaster oder Gossensteine bestehen daher auch keine Bedenken. Eine anderweitige Verwendung kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die strahlenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, insbesondere der Richtwert der effektiven Dosis von 1 mSv im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung", erklärt ein Sprecher des niedersächsischen Umweltministeriums auf Anfrage.

Kritische Stimmen aus den 90ern


Der Goslarer Umweltexperte Dr. Friedhart Knolle sah das in seiner "kritischen Jahresbilanz des Natur- und Umweltschutzes" aus dem Jahr 1999 anders: "Dieses Material verursacht nach einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten eine nicht zu vernachlassigende radioaktive Belastung, die an dieser Stelle vermieden werden kann. Wir lehnen deshalb einen Wiedereinbau eines Teils der Mansfelder Schlackensteine im Bereich des Bahnhofsvorplatzes sowie eine Zwischenlagerung der restlichen Steine zur spateren Nutzung ab; die Steine sind sachgerecht zu entsorgen." Dabei kann sich Knolle auch auf einen der Grundsätze des Strahlenschutzgesetzes berufen: "Jede unnötige Strahlenbelastung ist zu vermeiden." Neben der Strahlung, so Knolle weiter, stellen die Mansfelder Schlackensteine wegen langer Bremswege und Rutschgefahr eine verkehrstechnische Gefahr dar, sodass nach und nach auch die anderen Straßenbeläge aus diesen Schlackensteinen, zum Beispiel in der Frankenberger Straße, bei ohnehin notwendigen Baumaßnahmen durch umweltfreundlichere Materialien ersetzt werden sollten.

Das charakteristisch blauschwarze Pflaster aus Mansfelder Kupferschlacke vor Einrichtung der Baustelle am Bahnhof.
Das charakteristisch blauschwarze Pflaster aus Mansfelder Kupferschlacke vor Einrichtung der Baustelle am Bahnhof. Foto: Axel Otto




"Keine weitere Verwendungsmöglichkeit"


"Bei dem Kupferschlackenpflaster handelt es sich um einen typischen Baustoff der Goslarer Altstadt, in welcher alle Straßenräume denkmalgeschützt sind", erklärt das Umweltministerium weiter. Daher sei grundsätzlich die Möglichkeit einer Wiederverwendung historischer Baustoffe in vergleichbaren baulichen Situationen zu prüfen. "Schlackenpflaster wird in Goslar regelmäßig als Gossenstein im Straßenbau im Bereich der Altstadt verwendet. Dabei werden Gossen mit maximal drei Steinen Breite hergestellt. Durch kleinteiligen Einbau im Außenraum wird die Strahlenbelastung minimiert."

Wie eine Anfrage bei der Stadt Goslar ergibt, sei die Wiederverwendung aber noch nicht abschließend geklärt: "Nach dem Abfallrecht ist einer Wiederverwendung von Stoffen stets der Vorzug vor der Beseitigung zu geben. Diese Möglichkeit wird wie bei allen Baustellen derzeit durch die beauftragte Firma geprüft. Im Goslarer Straßennetz besteht derzeit keine weitere Verwendungsmöglichkeit." Die Gehwege auf dem Bahnhofsvorplatz werden in Pflasterbauweise hergestellt und die Fahrbahn, so die Stadt Goslar, erhält eine Betonoberfläche.


Einlagern oder entsorgen?


Im Falle einer Einlagerung oder Entsorgung legt sich das Umweltministerium auf Anfrage nicht fest, ob die Goslarer Schlackensteine überwachungsbedürftig sind. Hier greift die Strahlenschutzverordnung bei den Überwachungsgrenzen, die hier spezielle Formeln festlegt. Nach den bisherigen Auskünften der Behörden gegenüber regionalHeute.de müssten die verursachten Expositionen aber zunächst noch ermittelt werden. Hieraus würden sich dann weitere Maßnahmen für die Einlagerung ergeben.

"Es fallen zusätzliche Kosten für die Messung der Aktivitätskonzentration und gegebenenfalls für das Verwaltungsverfahren zur Entlassung der Rückstände aus der Überwachung an." Eine tatsächliche Entsorgung der Rückstände, so das Umweltministerium abschließend, führe dann in der Regel nicht zu erheblich höheren Kosten als die Beseitigung anderer Abfälle, die im Straßenbau anfallen.


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