Rat stimmt erneut Schlossplatz-Umbau zu

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In einer Sondersitzung stimmte der Rat der Stadt noch einmal über die Schlossplatz-Umgestaltung  ab. In der Vorlage hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Foto: Visualisierung Büro Mann/Fulda
In einer Sondersitzung stimmte der Rat der Stadt noch einmal über die Schlossplatz-Umgestaltung ab. In der Vorlage hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Foto: Visualisierung Büro Mann/Fulda | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Am heutigen Montag kam der Rat der Stadt zu einer außerplanmäßigen Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand nur ein Punkt: Die erneute Abstimmung über den Schlossplatz-Umbau. Die erneute Abstimmung sei notwendig, da man einen Verfahrensfehler vermeiden wolle. Das Gremium stimmte dem Beschluss mehrheitlich zu.


Die FDP und die AfD im Rat der Stadt stimmten gegen die Vorlage. Seit dem ersten Beschluss im Juni 2017 habe sich die Meinung der Fraktion nicht geändert, machte FDP-Ratsherr Rudolf Ordon deutlich. "Wir haben als Reaktion auf unsere Ablehnung sehr viel Zustimmung erhalten. Die Mitarbeiter der Herzog August Bibliothek sind nicht sehr glücklich mit der Planung. Wir bedauern das sehr, dass der Rat in seiner Mehrheit nicht in der Lage war, eine Veränderung herbeizuführen. Von daher werden wir der Vorlage nicht zustimmen", so Ordon.Auch die AfD-Ratsfraktion hielt an ihrer Entscheidung fest und stimmte erneut gegen den Beschluss.Die übrigen Ratsmitglieder stimmten der Vorlage zu.

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So soll der Schlossplatz einmal aussehen. Foto:


Warum noch mal eine Abstimmung?


Bürgermeister Thomas Pink entschuldigte sich eingangs der Sitzung für den Formfehler. "Ich möchte mich im Namen der Verwaltung entschuldigen. Es ist uns der Fehler unterlaufen, dass wir bis zum Verwaltungsausschuss die Abwägung für diese Vorlage beigefügt haben - die Abwägung aber dann in der entsprechenden Ratsvorlage fehlte. Wir haben das nun aufgenommen", so Pink.

Eigentlich hatte der Rat in seiner Sitzung am 21. Juni mehrheitlich dem Beschlussvorschlag zugestimmt. In dieser Sitzung wurde jedoch versäumt, angemessen über die Abwägung der Verwaltung bezüglich der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (wie etwa der Polizei, der ADFC oder die „Gesellschaft der Freunde der Herzog August Bibliothek) zu beraten. „Die erneute Beschlussfassung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan HQ „Schlossplatz“ ist aus verfahrensrechtlicher Sicht notwendig“, heißt es in der neuen Verwaltungsvorlage. „Wenngleich die Abwägung der Anlagen zuvor den Gremien vorlag, hat die Prüfung gezeigt, dass die Abwägung nicht Gegenstand der Beratung zur Ursprungsvorlage im Rat war. Verfahrensrechtlich ist für die gültige Rechtskraft von Bebauungsplänen die abschließende Zustimmung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen des Rat zum Satzungsbeschluss notwendig.“

Um den ansonsten entstehenden Verfahrensfehler abzuwenden, müsse die Abwägung sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan HQ „Schlossplatz“ sowie die Begründung zum Bebauungsplan und die Teilaufhebung der Bebauungspläne HB „Neugestaltung Schlossplatz und HC „Löwenstraße“ für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes HQ erneut vom Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt Wolfenbüttel beschlossen werden.

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