Rechtzeitig planen: Diese Dokumente sichern die Selbstbestimmung

Ein Unfall kann schneller passieren, als man denkt – daher ist es wichtig, vorzusorgen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Niemand denkt gerne darüber nach, doch jeder sollte sie haben – wichtige Dokumente wie eine Patientenverfügung. Nicht nur für ältere Menschen ist es sinnvoll festzulegen, was passieren soll, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden – auch für Jüngere sind Dokumente wie eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsvollmacht sinnvoll, um die Selbstbestimmung im Ernstfall zu wahren. Darauf weist unter anderem die Bundesärztekammer hin. regionalHeute.de klärt über die wichtigsten Vorsorgedokumente auf und was dabei zu beachten ist.



Es ist ein Thema, das man gerne weit von sich wegschiebt, doch ein Notfall kann jeden treffen, gleich in welchem Alter oder in welchem Gesundheitszustand man ist. Ein schlimmer Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung können dafür sorgen, dass man von einem auf den anderen Tag seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann – dann müssen oft Angehörige schwierige Entscheidungen treffen. Um das zu vermeiden, gibt es drei wichtige Dokumente, die man ausgefüllt an einem für die Familie gut zugänglichen Platz aufbewahren sollte. Besonders wichtig ist die Patientenverfügung – in ihr wird geregelt, welche Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffe gemacht werden dürfen. Das reicht von Operationen bis hin zu lebenserhaltenden Maßnahmen wie der künstlichen Beatmung, zum Beispiel, wenn die betreffende Person im Koma liegt und es daher nicht möglich ist, sie nach ihren Wünschen zu fragen. Die Patientenverfügung ist bindend und muss schriftlich vorliegen – dabei bleibt es einem selbst überlassen, ob man sie handschriftlich oder am Computer verfasst. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig.

Vorsorgevollmacht für rechtliche Angelegenheiten


Im Ernstfall ist es auch ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass sich eine vertraute Person um alle rechtlichen Angelegenheiten kümmert – zum Beispiel um Mietverträge, Bankgeschäfte oder Ähnliches. Diese Person kann und sollte man in einer sogenannten Vorsorgevollmacht bestimmen. Dort wird festgelegt, welche Dinge der Bevollmächtigte darf und welche nicht. Sollte beispielsweise nach einer Operation der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung notwendig sein, darf der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers den entsprechenden Vertrag mit der Pflegeeinrichtung abschließen. Eine Vorsorgevollmacht muss allerdings zwingend notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.

Einen rechtlichen Betreuer benennen


Mit der Betreuungsverfügung kann bestimmt werden, wer die gesetzliche Betreuung übernehmen soll, wenn man aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist hierbei im Ernstfall das Gericht involviert – es prüft, ob die eingetragene Person überhaupt geeignet ist und kontrolliert später auch, ob der Betreuer im Sinn und zum Wohl des Betreuten handelt. Diese Kontrollfunktion fehlt bei der Vorsorgevollmacht. Der Betreute kann in der Verfügung genau festlegen, welche Angelegenheiten vom Betreuer geregelt werden dürfen und außerdem kann er konkrete Wünsche äußern, die bei der Betreuung beachtet werden sollen. Ein Beispiel hierfür ist die Wohnsituation – also, ob der Betreute in einer Einrichtung wohnen oder lieber zu Hause gepflegt werden möchte. Für eine Betreuungsverfügung ist kein Notar notwendig.

Vordrucke nutzen


Für alle genannten Dokumente gibt es zahlreiche Vordrucke im Internet. In ihnen sind die wichtigsten Fragen bereits vorgegeben – man findet sie zum Beispiel auf der Website der Verbraucherzentrale oder dem Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Wichtig ist, sich vorher genau zu überlegen, welche Person als Bevollmächtigter eingetragen werden soll und mit dieser zu besprechen, ob sie sich diese verantwortungsvolle Aufgabe überhaupt zutraut. Bei der Patientenverfügung kann vorab auch ein Gespräch mit dem Hausarzt sinnvoll sein, um medizinische Unsicherheiten abzuklären.

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