Regionalverband fördert kommunale Projekte des ÖPNV


Kommunale ÖPNV-Projekte werden künftig vom Regionalverband unterstützt. Symbolfoto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Region. Künftig beteiligt sich der Regionalverband Großraum Braunschweig anteilig an der Finanzierung von ÖPNV-Vorhaben der Kommunen. Das beschloss die Verbandsversammlung am Donnerstag bei ihrer Sitzung in Goslar.


Durch die erhebliche finanzielle Aufstockung durch das Land Niedersachsen wird der Verband in die Lage versetzt, Kommunen bei förderfähigen Infrastrukturprojekten künftig auch finanziell zu unterstützen. Dies gelte für Projekte, die der Verbesserung der Qualität und des Services im ÖPNV dienen wie beispielsweise der Modernisierung und dem barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen oder der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen. Voraussetzung ist, dass die Kommunen bei der LNVG oder bei anderen Stellen Fördermittel beantragt haben, der Regionalverband bei der Antragstellung einbezogen wird und der Hauptfördergeber die Maßnahme bezuschusst.

Bis zu 50 Prozent der Kosten werden übernommen


Der Regionalverband übernimmt bis zu 50 Prozent des bei den Kommunen verbleibenden Eigenanteils an den als förderfähig anerkannten Kosten bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro (netto). Dafür werden jährlich entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Co- Finanzierung besteht nicht. Auf Wunsch wirkt der Regionalverband beratend bei den Planungen mit.

Was kann gefördert werden?



  • die Verbesserung der Zugänglichkeit, z. B. Ausbau von Zuwegungen und die Aufhöhung von Bussteigen an Haltepunkten, um einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zu gewährleisten

  • der Neu- oder Ausbau bzw. die Grunderneuerung von Einzel- oder Umsteigehaltestellen, schulbezogenen Sammelhaltestellen sowie zentralen Omnibusbahnhöfen

  • der Aus- und Neubau bzw. die Grunderneuerung von Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen sowie Kurzzeitstellplätzen und Taxistellplätzen an Bahnhöfen bzw. Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs

  • die Einrichtungen zur Fahrgastinformation wie z. B. Fahrgastinformationsanzeigen


Reibungslosen Umstieg ermöglichen


Die Kommunen seien durch das Personenbeförderungsgesetz gefordert, für einen barrierefreien Zugang zum ÖPNV zu sorgen und insbesondere die Zugangsstellen entsprechend auszubauen, erläutert Wolfgang Schneider, Vorsitzender des Ausschusses für Regionalverkehr, das Engagement des Regionalverbandes. Aber auch aus ökologischen und verkehrspolitischen Gründen werde es zunehmend wichtiger, den ÖPNV durch eine funktionale, nutzergerechte und gestalterisch ansprechende Ausgestaltung attraktiver zu machen und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Nicht zuletzt gelte es, die ÖPNV-Anlagen so auszurichten, dass ein reibungsloser Umstieg für die Fahrgäste möglich sei. Hierfür seien langfristig finanzielle Aufwendungen erforderlich, die die Haushalte der Kommunen belasteten oder eine Realisierung verzögerten oder verhinderten.