Reporter gehen gegen Telefonabhörung bei "Letzter Generation" vor

Drei betroffene Journalisten gehen gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen (RSF) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Telefonüberwachung bei den Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vor.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

München. Drei betroffene Journalisten gehen gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen (RSF) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Telefonüberwachung bei den Klimaaktivisten der "Letzten Generation" vor. Die Medienvertreter reichten beim Amtsgericht München einen Antrag auf Überprüfung ein, ob es verhältnismäßig und damit rechtmäßig war, ihre Gespräche mit Vertretern der Klimaschutzgruppe über diesen Anschluss abzuhören, teilte RSF am Freitag mit.


Vor zwei Wochen hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaft München monatelang zahlreiche Gespräche der Aktivisten mit Journalisten abgehört haben soll. Die bayerischen Ermittler, die dem Verdacht nachgehen, die "Letzte Generation" habe eine "kriminelle Vereinigung" gebildet, haben demnach einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht, den die "Letzte Generation" als ihr offizielles Pressetelefon bewirbt. Wann immer dort Journalisten anriefen, sollen seit Oktober 2022 unbemerkt auch Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts mit in der Leitung gewesen sein. "Auf dem Anschluss gehen fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern ein, die um eine Presseauskunft oder ein Interview bitten", resümierten die Kriminalpolizisten laut SZ nach den ersten zwei Monaten ihrer Tätigkeit in einem Vermerk für die Generalstaatsanwaltschaft.

Danach soll die Überwachung fortgeführt worden sein. Gleichzeitig haben die Ermittler laut Bericht aber auch weitere Telefone der Aktivisten ins Visier genommen, darunter die individuellen Handys einiger führender Personen. Die Abhörmaßnahmen beruhten wohl auf Gerichtsbeschlüssen, die das Amtsgericht München ausgefertigt hat. Das Belauschen von Gesprächen mit Journalisten ist nicht per se verboten.

Aber nach der Strafprozessordnung gelten dafür besonders hohe Hürden. Die Ermittler müssten stets genau Pressefreiheit gegen Strafverfolgung abwägen. Ob dies hier geschehen ist, sei zweifelhaft, hieß es. In den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München werde die Problematik der Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt, so die SZ.




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