Rettungsschirm erweitert: Weitere 120 Millionen Euro für den ÖPNV

Für den Ausgleich von Einnahmeverlusten durch die Corona-Krise stellt das Land insgesamt 403,85 Millionen Euro zur Verfügung.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Der Niedersächsische Landtag hat am heutigen Dienstag beschlossen, den Rettungsschirm für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) um 120 Millionen Euro aufzustocken. Damit stellt Niedersachsen für den Ausgleich von Einnahmeverlusten durch die Corona-Krise im Nahverkehr bei Bussen und Bahnen insgesamt 403,85 Millionen Euro aus dem landeseigenen COVID-19-Sondervermögen für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger zur Verfügung. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in einer Pressemeldung mit.



„Viele Menschen in Niedersachsen sind auf ein breit angelegtes und verlässliches öffentliches Verkehrsangebot zwingend angewiesen. Niedersachsen steht zu seiner Verantwortung. Wir helfen dem ÖPNV auch weiterhin in diesen schweren Zeiten", verspricht Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann. Die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger benötigten Planungssicherheit, damit es nicht dazu komme, dass sie ihr Angebot einschränken müssten. Das wäre schon aus Gründen des Infektionsschutzes kaum vertretbar. "Ich möchte, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Land auf das bewährte Angebot verlassen können", so Althusmann.

Fahrgastzahlen drastisch eingebrochen


Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Fahrgastzahlen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) seit 2020 aus Besorgnis vor einer Ansteckung und durch den Trend zur Arbeit im Homeoffice drastisch eingebrochen. Dennoch wurde das Angebot bei Bussen und Bahnen nahezu unverändert aufrechterhalten. Um die Einnahmeverluste bei den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern zu kompensieren, hat Niedersachsen aus dem Bundes-Rettungsschirm Mittel in Höhe von rund 279 Millionen Euro erhalten. Niedersachsen geht diesmal gegenüber dem Bund in Vorleistung. Der Bund wird voraussichtlich erst Mitte 2022 Mittel zur Verfügung stellen. Land und Bund teilen sich die Mittel für den ÖPNV-Rettungsschirm zu jeweils 50 Prozent.


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