Risiko besteht: Land äußert sich zu Gefahrstofflager in Hillerse

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Landtagsabgeordnete Imke Byl ist mit der Antwort des Landes nicht zufrieden. Foto: Grüne; Alexander Dontscheff
Landtagsabgeordnete Imke Byl ist mit der Antwort des Landes nicht zufrieden. Foto: Grüne; Alexander Dontscheff | Foto: Grüne; Alexander Dontscheff

Gifhorn/Hannover. Im Oktober stellte die Landtagsabgeordnete der Grünen Imke Byl eine Anfrage an die Landesregierung. Dabei sollten mögliche Gefahren und Unregelmäßigkeiten des Gefahrstofflagers in Hillerse erörtert werden. Mit der Antwort zeigt sich Byl aber alles andere als zufrieden.


Im Juli brannte in Westerstede eine landwirtschaftlich genutzte Halle, in der Düngemittel gelagert wurde. Wegen der Entwicklung gefährlicher Gase wurden 27 Menschen ins Krankenhaus gebracht. In Hillerse im Landkreis Gifhorn wurde ein Gefahrenstofflager gebaut. Die Raiffeisen Waren GmbH will ein Lager für Pflanzenschutzmittel errichten und hat eine Genehmigung für die Lagerung von sehr giftigen, giftigen, brandfördernden oder explosionsgefährlichen Stoffen oder Gemischen erhalten. In unmittelbarer Nähe des Gefahrenstofflagers befindet sich bereits eine Biogasanlage, die kürzlich um einen weiteren Gastank erweitert wurde. Dies geht aus Byls Anfrage hervor(regionalHeute.de berichtete).

Das Land äußert sich


Die Raiffeisen Waren GmbH habe am 21.September 2015 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gefahrstofflagers beantragt, so das Land. Gleichzeitig sei die Zulassung des vorzeitigen Beginns für Fundament- und Rohbauarbeiten beantragt worden. Die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtungsei dann am 10.Dezember 2015 erteilt worden. Die abschließende Genehmigung dann am 8.Juni 2016. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgte am 7.Dezember 2016.

Die genehmigte Höchstmenge beträgt 576 Tonnen in drei Lagerabschnitten zu je 192 Tonnen. Die Lagerung sehr giftiger und giftiger Stoffe in allen Lagerabschnitten ist auf eine Menge von insgesamt unter 200 Tonnen begrenzt, erklärt die Landesregierung.

Im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrenssei nicht zu prüfen gewesen, ob die beantragte Anlage erforderlich ist. Da die Auflagen erfüllt worden wären, hätte man auch eine entsprechende Genehmigung ausstellen müssen.

Risiko besteht


Ein Risiko für die Anwohner sei indes nicht auszuschließen, denn im Falle eines Brandes würden auch hier giftige Gase freigesetzt werden, dies bestätigte das Land.

Um den Bau der Anlage zu verhindern hatte sich eine Bürgerinitiative aufgestellt. Diese hatte in Betracht gezogen eine Sammelklage einzureichen. Nun zeigte das Land allerdings mögliche Kosten auf, die auf den Einzelnen zukommen könnten, wenn ein Widerspruch keinen Erfolg haben sollte. Diessei als "Drohung" aufgefasst und eine entsprechende Beschwerde eingereicht worden. Letztlich nahmen die Beteiligten Abstand von rechtlichen Schritten.

Das Land erklärte dazu:
"Die Information über die Höhe der Gebühren für die Widerspruchsverfahren erfolgte auf ausdrückli- chen Wunsch von insbesondere zwei Sprecherinnen der Bürgerinitiative, die das Kostenrisiko ein- schätzen wollten. Es wurde keineswegs mit Widerspruchskosten 'gedroht'."

Imke Byl ist nicht zufrieden mit der Antwort:
„Ich bin von den Antworten der Landesregierung enttäuscht. In Hillerse dürfen künftig bis zu 576 Tonnen brennbare, ätzende und giftige Stoffe gelagert werden. Das Umweltministerium räumt ein, dass im Falle eines Brandes giftige Gase entstehen können. Trotzdem soll der Abstand zur nächsten Wohnbebauung von 1.000 Metern ausreichend sein.

Auch was die Kosten für Widersprüche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angeht, stellt sich das Umweltministerium hinter das Gewerbeaufsichtsamt. Fakt ist aber, dass die Ankündigung von Bearbeitungsgebühren von bis zu 3.000 Euro auf Bürgerinnen und Bürger abschreckend wirkt. So wird die Bürgerbeteiligung bei solchen Verfahren behindert.“

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