Rückruf: Großer und Kleiner Stinker mit Bakterien verunreinigt

In den Weichkäsen wurden Listerien nachgewiesen. Diese können eine Infektion mit Durchfall und Fieber auslösen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Das Portal lebensmittelwarnung.de weist auf einen Produktrückruf der Käserei Wilder Käser hin. Betroffen sind die Weichkäse Großer und Kleiner Stinker. Erst kürzlich gab es den gleichen Rückruf des Großen Stinkers, der auf dem Goslarer Weihnachtsmarkt verkauft wurde.



Betroffen ist der Weichkäse Kleiner Stinker, thermisiert, mindestens 50% F.i.T., sämtliche Chargen bis Mindesthaltbarkeitsdatum 24.02.2025 sowie der Weichkäse Großer Stinker, thermisiert, mindestens 50% F.i.T. sämtliche Chargen bis Mindesthaltbarkeitsdatum 10.02.2025. Diese wurden auch im Handel in Niedersachsen verkauft.

Verunreinigung mit Listerien


Beim Kleinen Stinker und Großen Stinker der Käserei Wilder Käser wurden bei Analysen im Rahmen der internen Qualitätssicherung eine Verunreinigung mit Listerien festgestellt, heißt es auf der Internetseite der Käserei. Das Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet und kann von den Konsumenten in sämtlichen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg rückerstattet. Der Wilder Käser bedauere den Vorfall, komme seiner Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und habe daher einen Rückruf der Produkte veranlasst. Rückfragen an b.widauer@wilder-kaeser.at.

Mögliche Folgen


Zur Verunreinigung mit Listerien schreibt lebensmittelwarnung.de: Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.

Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome sei dies nicht sinnvoll.


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