DIE LINKE hinterfragt Roßmanns Integrität im Rat

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Hermann Fleischer (DIE LINKEN) fordert Roßmanns Rücktritt. Foto: Alexander Panknin; DIE LINKEN
Hermann Fleischer (DIE LINKEN) fordert Roßmanns Rücktritt. Foto: Alexander Panknin; DIE LINKEN

Salzgitter. Am vergangenen Wochenende wurde der Strafbefehl gegen den zweiten Bürgermeister Stefan Roßmann (M.B.S.) bekannt. Eine hitzige Welle der Empörung ging durch die politischen Reihen in Salzgitter. Nun hinterfragen DIE LINKEN seine Arbeit der vergangenen Jahre.


Nachdem bekannt geworden ist, dass der zweite Bürgermeister Stefan Roßmann wegen Anstiftung und Beihilfe zum Versicherungsbetrug vom Amtsgericht strafrechtlich verurteilt wurde, fordert die DIE LINKE-Ratsfraktion nun seinen Rücktritt von seinem Amt.

Weiterhin würde DIE LINKE es begrüßen, wenn Herr Roßmann auch als Fraktionsvorsitzender der Mündigen Bürger Salzgitter (M.B.S.) zurücktreten würde.

"DIE LINKE Ratsfraktion sieht durch das Beharren von Roßmann auf seinem Posten als zweiter Bürgermeister die Würde und das Ansehen des Rates der Stadt Salzgitter beschädigt," heißt es in ihrer offiziellen Stellungnahme.

Keine Privatsache


Es würde sich hierbei auch nicht um eine rein private Angelegenheit handeln, wie es SPD und die Grünen geäußert hätten, erklärt Fraktionsvorsitzender Hermann Fleischer: „Wenn SPD und Grüne als Koalitionspartner der M.B.S. meinen, dass die strafrechtliche Verurteilung von Herrn Roßmann eine Privatangelegenheit sei, dann denken sie dabei nur an ihre Ratsmehrheit und ignorieren die niedersächsische Kommunalverfassung."

Da Roßmanns Vergehen bereits drei Jahre zurückliegen würde, müsse man auch seine bisherige Arbeit im Rat hinterfragen. Nach § 53 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sei der Abgeordnete verpflichtet, der Kommune eine Klageerhebung gegen sich sofort mitzuteilen. Dies habe Herr Roßmann unterlassen. „Herr Roßmann soll erklären, warum er das Gerichtsverfahren verschwiegen hat“, erwartet Fleischer.

Das NKomVG besage außerdem, dass sein Mandat bis zur rechtskräftigen Entscheidung hätte ruhen müssen. Die DIE LINKE-Ratsfraktion lässt deshalb nun prüfen, ob sensible Abstimmungen während des Gerichtsverfahrens wiederholt werden müssen.

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