Die Stadt Salzgitter sucht ehrenamtliche Wahlhelfer

Sie beschreibt es als staatsbürgerliche Pflicht.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Salzgitter. Zur 19. Wahl des niedersächsischen Landtags am 9. Oktober sucht die Stadt Salzgitter ehrenamtliche Wahlhelfer. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor. Wer Interesse hat, wird gebeten, sich per Telefon oder Mail zu melden.



Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand bestehend aus acht Personen aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu berufen. Es werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Wahlhelfer müssen jedoch zur Wahl wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren, der seit drei Monaten im Land Niedersachsen wohnhaft ist.

staatsbürgerliche Pflicht


Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro am Tag der Wahl in bar ausgezahlt. Das sei aber nicht alles. Die Wahrnehmung dieser staatsbürgerlichen Pflicht gebe Gelegenheit, sich zu engagieren und vor Ort daran mitzuwirken, dass die Wahlhandlung zuverlässig verläuft, heißt es in der Mitteilung.

Wer Interesse an diesem Amt hat, soll sich per Mail an die Adresse: wahlhelfer@stadt.salzgitter.de wenden, oder unter der Telefonnummer: 05341 / 839-4393 oder 4394 melden. Ebenfalls möglich ist eine Anfrage über das Kontaktformular auf der Webseite salzgitter.de

Aufgaben eines Wahlhelfers


Ein Wahlvorstand setzt sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer, den jeweiligen Stellvertretern und vier Beisitzern. Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören die Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle des Wählerverzeichnisses, das Auszählen der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Vorbereitung der Wahl beginnt um 7:30 Uhr - zu diesem Zeitpunkt müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes in dieser Zeit durchgehend anwesend sind - jeder einzelne Wahlhelfer ist in der Regel einen halben Tag im Einsatz. Nach Schließung der Wahllokale erfolgt dann durch den gesamten Wahlvorstand die Auszählung der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses in dem jeweiligen Wahlbezirk.


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