„Ehemaliger Güterbahnhof - West“: Bebauungsplan liegt aus

Das Ziel der Planung ist die Stärkung der gewerblichen Nutzungen im Plangebiet. Die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetrieben wird neu geregelt.

Betroffen ist der Bereich innerhalb der gestrichelten Linie.
Betroffen ist der Bereich innerhalb der gestrichelten Linie. | Foto: Stadt Salzgitter

Salzgitter. Der Entwurf des Bebauungsplans "Leb 165" für Salzgitter-Lebenstedt „Ehemaliger Güterbahnhof - West“ und der Entwurf der Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können eingesehen werden. In der Zeit vom 5. August bis 6. September sind sie unter folgender Internet-Adresse veröffentlicht: www.salzgitter.de/auslegungen. Das teilt die Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung mit.


Zusätzlich zur Einsichtnahme über das Internet besteht die Möglichkeit, die Planung während des genannten Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05341 / 839-3708 oder -4061 auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt, einsehen zu können.

Zulässigkeit von Vergnügungsstätten neu geregelt


Das Ziel der Planung ist die Stärkung der gewerblichen Nutzungen im Plangebiet. Hierzu werden die Festsetzungen des Bebauungsplans aufgehoben und durch Festsetzungen nach aktuellen Standards ersetzt. Dieses bedeutet insbesondere, dass die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetrieben neu geregelt und Festsetzungen zum Schallschutz in den Plan aufgenommen werden. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.


Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planung@stadt.salzgitter.de gerichtet werden. Stellungnahmen können nach vorheriger terminlicher Vereinbarung auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden.