Eingeschränkter Kita-Betrieb: Kein Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz

Dies berichtet die Stadt Salzgitter.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Das Land Niedersachsen hat angekündigt, dass mit der am Montag, 22. Juni in Kraft tretenden Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, ein eingeschränkter Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Kita) ermöglicht wird (regionalHeute.de berichtete). Ein „eingeschränkter Betrieb“ heißt, dass ein Betreuungsangebot für jedes Kind in der Kita vorgesehen ist, die es gewöhnlich besucht. Somit entfallen die Anträge und Bescheinigungen zum Nachweis eines Bedarfes auf Notbetreuung. Dies berichtet die Stadt Salzgitter.


Betreuungsbedarf persönlich mit Kita abstimmen


Eltern sollten nun mit ihrer Kindertageseinrichtung den Betreuungsbedarf abstimmen. Eine flächendeckende Betreuung wird aufgrund der Hygienebestimmungen und der angespannten personellen Situation (zum Beispiel Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören) voraussichtlich noch nicht angeboten werden können.

Das heißt auch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz weiterhin ausgesetzt bleibt.

Die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Stadtverwaltung bitten die Eltern um Verständnis, dass die verantwortungsbewusste Erweiterung der Betreuung nur schrittweise und eingeschränkt umgesetzt werden kann, da es weiterhin das Ziel ist, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen oder nachverfolgen zu können.

Individuelle Lösungen


Die Kindertageseinrichtungen entwickeln individuelle Lösungen, um den Bedarfen der Eltern bestmöglich zu entsprechen. Gute und verlässliche Absprachen zwischen Eltern und Kitas sowie deren Träger unterstützen hierbei einen reibungslosen und schnell anwachsenden Betreuungsumfang. Ebenso wichtig ist, dass erkrankte Kinder (Schnupfen, Husten, Fieber) in jedem Fall zu Hause bleiben.

Die bereits lange im Voraus angekündigten individuellen Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen im Sommer werden aufrechterhalten, um den Jahresurlaub des Personals zu ermöglichen und notwendige Hygienevorschriften für einen guten Start ins neue Kita-Jahr durchführen zu können.


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