Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2017/18


Symbolbild: Christina Balder.
Symbolbild: Christina Balder.

Salzgitter. Ab dem 17.10.2016 werden die Mitarbeiterinnen des Fachgebietes Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter mit den Einschulungsuntersuchungen beginnen, teilt die Stadt Salzgitter mit.


Mit Beginn eines Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 01.10.2017 vollenden werden. Also auch alle Kinder, die am 01.10.2011 geboren sind, werden nächstes Jahr schulpflichtig. Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung ist für alle Kinder gesetzlich verpflichtend.
Eine Einladung zu der Untersuchung erfolge schriftlich durch das Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter. Die Sorgeberechtigten müssten ihre Kinder also nicht speziell anmelden. Aktuell zugezogene Familien mit schulpflichtigen Kindern sollten sich bitte jeweils in ihren zuständigen Grundschulen melden.
Über Kinder mit eingerichteter Auskunftssperre erhielte das Gesundheitsamt keine Mitteilung. Die Sorgeberechtigten seien daher verpflichtet, ihre Kinder bei Schulpflicht selbst beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter zur Schuleingangsuntersuchung anzumelden. Dies ist möglich werktags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer 05341 / 839-2414.


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