Fahren ohne Führerschein und ohne Pflichtversicherung


Symbolfoto: Alec Pein
Symbolfoto: Alec Pein | Foto: Alec Pein

Lebenstedt. Von Polizeibeamten wurde gestern Mittag auf der Berliner Straße ein 19-jähriger Hoverboardfahrer kontrolliert. Da es sich bei diesen Fahrzeugen um Kraftfahrzeuge handelt, unterliegen diese Hoverboards der Zulassungs- Versicherungs- und Fahrerlaubnispflicht, die der junge Mann nicht vorweisen konnte.


Im Falle eines Schadens/Unfalles kommt hinzu, dass private Haftpflichtversicherungen keinen Schutz bieten. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Gegen den 19-Jährigen wird ermittelt.


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