Salzgitter. Die Hitze und Trockenheit der vergangenen Tage ist zwar fürs Erste einer gewissen Abkühlung gewichen und auch in den kommenden Tagen ist mit weiteren Regenfällen zu rechnen, dennoch begegnet die Stadt Salzgitter der erwarteten Trockenheit im Sommer und der damit verbundenen Gefahr von Wald- und Flächenbränden mit einer Allgemeinverfügung zum Grillverbot an öffentlichen Plätzen. Diese ist an den sogenannten "Graslandfeuerindex" des DWD gekoppelt, wie die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung informiert.
Um zu vermeiden, dass je nach Wetterwechsel immer wieder neu eine Allgemeinverfügung zum Grillverbot erlassen oder aufgehoben wird, wird die Wirksamkeit des Grillverbots in der Stadt zukünftig gekoppelt an den vom Deutschen Wetterdienst (DWD) auf seiner Internetseite veröffentlichten Graslandfeuerindex. Ist dort für die Region Braunschweig die Stufe 4 oder 5 erreicht, gilt das Grillverbot. So wird beispielsweise für den 27. Juni bereits die Stufe 4 erwartet. Das Amtsblatt mit der offiziellen Allgemeinverfügung kündigt die Stadt Salzgitter für den 30. Juni an. Die neue Allgemeinverfügung ist ab diesem Zeitpunkt auch gültig.
Beim Erreichen der Stufe 4 ist das Grillen an den vier öffentlichen Grillplätzen am Salzgittersee nicht mehr gestattet. Das betrifft die Reppnersche Bucht, den Platz in der Nähe des Tauchereinstiegs, den Grillplatz nahe der Grundschule am See, sowie den Platz am Piratenspielplatz. Ebenfalls betroffen sind die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege in Gebhardshagen, Lichtenberg und Salder.
Ebenso gilt das Grillverbot für verpachtete Vereinsgelände.
Bei Verstoß droht Geldstrafe
Die Stadt Salzgitter wird die Einhaltung des Grillverbotes überwachen. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Tipps zum Grillen von der Feuerwehr
Die Berufsfeuerwehr der Stadt Salzgitter gibt für das private Grillen folgende Tipps: Auch im privaten Bereich kann es beim Grillen durch Unachtsamkeit schnell zu Unfällen oder Bränden kommen. So ist die Verwendung von Brandbeschleunigern wie zum Beispiel Spiritus oder Benzin aufgrund der Verpuffungsgefahr lebensgefährlich! Der Betrieb eines Grills sollte nur auf befestigtem und nicht brennbaren Untergrund (keine Rasenflächen) sowie unter Bereithaltung eines geeigneten Löschmittels wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Löschdecke erfolgen. Kinder sollten in der Nähe eines Grills jederzeit beaufsichtigt werden und einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern einhalten! Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort über den Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden. Entstehungsbrände können durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung gehindert werden, jedoch sollte dabei immer die eigene Sicherheit im Vordergrund stehen.
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