Salzgitter Die Berufsfeuerwehr der Stadt Salzgitter weist auf die erhöhte Gefahr von Wald- und Flächenbränden hin. Derzeit sowie voraussichtlich bis mindestens Anfang kommender Woche gilt hier für das Stadtgebiet die zweithöchste Warnstufe. Die Stadt teilt aufgrund dieser Situation mit, dass das Grillen in Park- und Grünanlagen bis auf weiteres verboten ist.
Das Verbot werden erteilt, da eine Gefahr für die sehr trockene Umgebung durch Funkenflug nicht ausgeschlossen werden könne, teilt die Stadt mit. Dies gilt für die vier öffentlichen Grillplätze am Salzgittersee (Reppnersche Bucht / in der Nähe des Tauchereinstiegs / in der Nähe der Grundschule am See / am Piratenspielplatz).Darüber hinaus gilt das Verbot für die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege in Gebhardshagen (Gustedter Straße am Steinbruch), Lichtenberg (Waldeingang am Großparkplatz vor der Burgruine) und Salder (Steinbruch am Hasselberg).
Aufgrund der vom Deutschen Wetterdienst weiterhin vorhergesagten großen Hitze ist in den nächsten Tagen ist mit einer Verschärfung der Gefahrensituation zu rechnen. Die Stadt Salzgitter wird deshalb die Einhaltung des Grillverbotes überwachen, Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Bis wann dieses Verbot aufrechterhalten werden muss, ist noch nicht abzusehen. Eine entsprechende Mitteilung wird dann herausgegeben beziehungsweise auf der Internetseite der Stadt Salzgitter veröffentlicht.
Die Berufsfeuerwehr gibt für das private Grillen und das Verhalten im Straßenverkehr folgende Tipps:
- Auch im privaten Bereich kann es beim Grillen durch Unachtsamkeit schnell zu Unfällen oder Bränden kommen. So ist die Verwendung von Brandbeschleunigern wie z.B. Spiritus oder Benzin aufgrund der Verpuffungsgefahr lebensgefährlich! Der Betrieb eines Grill sollte nur auf befestigtem und nicht brennbaren Untergrund (keine Rasenflächen!!!) sowie unter Bereithaltung eines geeignetes Löschmittel wie z.B. Feuerlöscher oder Löschdecke erfolgen. Kinder sollten in der Nähe eines Grills jederzeit beaufsichtigt werden und einen Sicherheitsabstand von 2-3 Metern einhalten
- Zigaretten oder andere brennenden Gegenständen, die achtlos z.B. aus einem fahrenden Fahrzeug geworfen werden, können sehr schnell einen Vegetationsbrand auslösen. Gleiches gilt für den Umgang mit Unkrautbrennern bzw. Abflammgeräten.
- Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen dürfen nicht auf trockenen Feldern oder Wiesen abgestellt werden. Es besteht die Gefahr, dass sich die Vegetation daran entzündet. Dies betrifft neben allen Modellen mit am Fahrzeugboden liegenden Katalysatoren (viele Pkw mit Otto-Motoren) künftig auch immer mehr Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro VI. Werden diese in den Regenerationsmodus geschaltet, können sehr hohe Temperaturen auftreten.
- Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort über Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden. Entstehungsbrände können durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung gehindert werden, jedoch sollte dabei immer die eigene Sicherheit im Vordergrund stehen.
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