Salzgitter. In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Salzgitter für das Jahr 2025 neue Grundsteuer-Hebesätze beschlossen. Diese stehen nun fest, wie die Stadt mitteilt.
Demnach gilt nun für Grundsteuer A: 390 Prozent und für Grundsteuer B: 540 Prozent.
Die Höhe der Sätze ist damit im Vergleich zu den Vorjahren unverändert geblieben. Im Laufe des ersten Halbjahres 2025 (zum 30. Juni 2025) wird jedoch aller Voraussicht nach eine Anpassung erfolgen. Diese wird notwendig, um den Vorgaben des Gesetzgebers nach einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform nachzukommen. Aufgrund der unzureichenden Datenlage ist die Ermittlung eines solchen Hebesatzes derzeit nicht möglich.
Die Grundsteuer kann sich für jede Eigentümerin, für jeden Eigentümer - abhängig von der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Wolfenbüttel – dennoch bereits jetzt verändern.
Der Bescheid über die ab 1. Januar 2025 zunächst zu zahlende Steuer geht den Eigentümer noch im Januar 2025 zu.
Fragen und Fälligkeiten
Bei Fragen zur neuen Grundsteuer bittet der Fachdienst Haushalt und Finanzen der Stadt Salzgitter um Beachtung des dem Grundsteuerbescheides beigefügten Informationsblattes der Finanzverwaltung. Diesem kann die/der richtige Ansprechpartner/in entnommen werden.
Die Grundsteuern für 2025 werden auch weiterhin jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die sich für eine jährliche Zahlung entschieden haben, werden die Grundbesitzabgaben am 1. Juli 2025 fällig.
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