Hilfe bei Wespen- und Hornissennest-Umsiedlung


Wespennest. Symbolfoto: pixabay
Wespennest. Symbolfoto: pixabay

Salzgitter. Jedes Jahr in den Sommermonaten - mit Beginn der Grillsaison oder pünktlich zum ersten Sommerfest im Garten - tauchen sie wieder auf, die schwarz-gelben und mitunter sehr wehrhaften Insekten. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Salzgitter hat deshalb einen Flyer „Wespen, Hornissen und Co“ herausgegeben. Dies teilte die Stadt mit.


In diesem ist nicht nur beschrieben, was zu beachten ist, wenn die Tiere allzu lästig und manchmal auch gefährlich werden, hier finden sich auch Adressen von Fachleuten, die im Notfall Abhilfe schaffen.

Der Flyer steht auf der Internetseite der Stadt Salzgitter https://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/umwelt/sp_auto_4777.php zum Download bereit und kann im Fachgebiet Umwelt, im Rathaus in Lebenstedt kostenlos erworben werden.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit nur Fachleute mit der Beseitigung von Wespen- oder Hornissennestern zu beauftragen. Denn Hornissen, alle heimischen Hummeln und (Wild-)Bienenarten sowie einige völlig ungefährliche Grab- und Blattwespen gehören zu den durch das Naturschutzrecht besonders geschützten Tierarten. Sie dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung umgesiedelt oder getötet werden. Für eine solche Genehmigung ist die Naturschutzbehörde zuständig.

Alle anderen Wespenarten - darunter auch die manchmal lästig werdenden Vertreter - unterliegen dem allgemeinen Schutz des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes: Ihre Beseitigung bedarf keiner Genehmigung, jedoch dürfen ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund beschädigt oder zerstört werden.

Da die einzelnen Arten mitunter nur von Fachleuten unterschieden werden können, sollte in Zweifelsfällen eine Begutachtung durch einen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Hierbei kann dann auch über die Notwendigkeit beziehungsweise praktische Möglichkeit einer Umsiedlung oder Beseitigung entschieden werden. Die Feuerwehr ist nicht für die Beseitigung von Wespennestern zuständig.


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