Kein Anspruch auf Schülerbeförderung: Nach der 10. Klasse ist Schluss

Salzgitteraner Schüler der 11. bis 13. Klasse müssen sich selbst um ihre Beförderung kümmern.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Nach Abschluss der 10. Klasse haben Schüler in Salzgitter keinen Anspruch mehr auf Schülerbeförderung. Dies musste kürzlich auch die Mutter einer 16-Jährigen aus Gebhardshagen erfahren. Über Facebook ließ sie ihren Ärger raus. Ihre Tochter würde ein Gymnasium in Lebenstedt besuchen, da es in ihrem Wohnort nur eine Realschule gebe. Bis zur 13. Klasse müsse sie nun selbst für die Beförderungskosten ihres Kindes aufkommen. regionalHeute.de fragte bei der Stadt nach, warum dies so ist.


"Rechtsgrundlage für die Schülerbeförderung ist der Paragraph 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Danach besteht ein gesetzlicher Beförderungsanspruch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 bei Überschreitung der vom Träger der Schülerbeförderung festgelegten Mindestentfernung", erklärt die Stadt auf Anfrage von regionalHeute.de.

In seiner Satzung über die Schülerbeförderung vom 1. August 2019 habe der Rat der Stadt Salzgitter bisher nur Schülerbeförderungsansprüche des im NSchG festgelegten gesetzlichen Umfangs geregelt. So würde die Aufsichtsbehörde eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Leistung als nicht genehmigungsfähig einstufen. Somit halte sich die Stadt Salzgitter an die gesetzlichen Vorgaben, weswegen sie den Eltern keine gesonderte Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die Schüler der Jahrgänge 11 bis 13 zusagen könne.

Diese Möglichkeiten gibt es


Auch wenn es im Rahmen der Schülerbeförderung nicht möglich ist eine Kostenerstattung oder eine kostenfreie Schülerbeförderung zu beantragen, sei jedoch zu prüfen, ob ein Anspruch über Bildungs- und Teilhabepakete vorliege. Darunter würden zum Beispiel Sozialhilfe, Wohngeld oder Arbeitslosengeld fallen. Darüber hinaus habe der Verkehrsverbund zum 1. August dieses Jahres eine Schülerkarte herausgebracht, die für den gesamten Verbund gilt und 30 Euro pro Monat kostet.

So würden die Kosten für eine zusätzliche Beförderung der Jahrgänge 11 bis 13 im ÖPNV nach vorsichtiger Prognose bei zirka 1,2 Millionen Euro liegen. "Da es sich bei dieser Beförderung dann um eine freiwillige Aufgabe handelt, ist diese dem Land zur Genehmigung vorzulegen. Bei der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Salzgitter wird das Land aller Wahrscheinlichkeit nach die Genehmigung verwehren", so die Stadt weiter.


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