Keine Unterbringungen in Flüchtlingsunterkunft II

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In der Flüchtlingsunterkunft II sollen vorerst keine Flüchtlinge untergebracht werden. Foto: Antonia Henker
In der Flüchtlingsunterkunft II sollen vorerst keine Flüchtlinge untergebracht werden. Foto: Antonia Henker | Foto: Antonia Henker

Lebenstedt. Auf der Sitzung am heutigen Donnerstagabend beschloss der Rat der Stadt, die Flüchtlingsunterkunft II nicht für Unterbringungen zu nutzen. Damit widersprach man dem Vorschlag der Verwaltung. Vielmehr sollen die Räumlichkeiten zukünftig integrativen Maßnahmen dienen.


Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld den Auftrag bekommen ein Unterbringungskonzept für zugewiesene Flüchtlinge zu erstellen. Beide im Stadtgebiet befindlichen Unterkünfte sollten dabei berücksichtigt werden. Ebenso müsse das Konzeptauch die Förderung für eine bessere sprachliche Integration beinhalten.

Besonders interessierte sich der Rat dafür, wie zukünftig mit der neuen Flüchtlingsunterkunft II verfahren werden würde. Der Bau des Gebäudes war mit erheblichen Kosten verbunden. Nach Abebben der ankommenden Flüchtlinge blieb diese zunächst ungenutzt. Es kam die Frage auf, wie eine alternative Nutzung des Gebäudes aussehen könnte und wie man die laufenden Kosten somit eingrenzt.

Die Verwaltung legte jüngst ein Konzept vor, welches eine Verlegung der untergebrachtenFlüchtlingen von Unterkunft I / Steinhaus(ehemaliges Berufsschulgebäude) in die Unterkunft II vorsieht. Weiterhin sollte das Steinhaus zukünftig nur noch als Integrationszentrum dienen. Hauptargument dafür seien die Räumlichkeiten in der neuen Unterkunft, diese seien für die besonders schützenswerten Flüchtlinge, wie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder sowie Familien besser geeignet.

Fraktionen drehen das Konzept um


Die Fraktionen der SPD, M.B.S. und Bündnis 90/Grüne stellten sich gegen diesen Vorschlag. Miteinem Änderungsantrag kehrten sie das Konzept um. Demnach sollen die "wenigen" Flüchtlinge in der Unterkunft I verbleiben, integrative Maßnahmen, wie Förderung der Sprache und Vorbereitung für den Arbeitsmarkt, sollen in geeigneten Räumlichkeiten der Unterkunft II stattfinden und an die entsprechenden Maßnahmeträger vermietet werden. Ein Ausbau der Unterrichtsräume sei gegebenenfalls vorzunehmen.

Die nicht vermieteten Teile sollen wegen der unklaren Lage im Hinblick auf einen weiteren Zustrom von zugewiesenen Flüchtlingen als Reserve vorgehalten werden und nur belegt werden, wenn die Kapazitätsgrenze der Unterkunft I erreicht sei.

Mit den vorgetragenen Änderungen der Antragssteller wurde das neue Konzept vom Rat mit Mehrheit beschlossen.

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