Salzgitter. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende des vergangenen Jahres die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer erklärte, war die Einführung auch in Salzgitter Thema. Nun aber wird die Erhebung ganz konkret mit einem Antrag der Ratsgruppe Grüne – Die PARTEI gefordert.
Noch im Januar hieß es auf Nachfrage von regionalHeute.de aus dem Rathaus, dass sich die Verwaltung im Abwägungsprozess befinde, ob die Einführung einer Verpackungssteuer sinnvoll sei. Bewertet würden Aufwand und Nutzen sowie mögliche Auswirkungen auf kleinere und größere gastronomische Betriebe und Kunden. "Sollte der Abwägungsprozess ergeben, dass die Einführung einer Verpackungssteuer für sinn- und wirkungsvoll gehalten wird, bedarf es einer Entscheidung des Rates", erklärte Stadtsprecherin Simone Kessner seinerzeit.
Ratsantrag bringt Bewegung ins Thema
Die Entscheidung des Rates wollen nun die Ratsgruppe Grüne – Die PARTEI und die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem gemeinsamen Antrag herbeiführen. Mit dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, eine Satzung zur Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer zu erarbeiten. Die Steuer soll auf nicht wiederverwertbare Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck für Speisen und Getränke erhoben werden, die zum unmittelbaren Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen verkauft werden. Die Höhe der Steuer könnte sich an bestehenden Regelungen anderer Städte wie Tübingen orientieren.
Mit den vorgeschlagenen Steuersätzen erhöhe sich der Preis für eine Mahlzeit zum Mitnehmen um maximal 1,20 Euro. Außerdem können die Gastronomiebetriebe wie auch die Verbraucher die Mehrkosten leicht umgehen: Schließlich sind die Gastronomiebetriebe seit Anfang 2023 grundsätzlich verpflichtet, Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten, heißt es im Antrag, in dem nicht erwähnt wird, ab wann die Steuer eingeführt werden soll.
Keine Steuer auf Veranstaltungen
Ausdrücklich ausgenommen werden sollen von der Steuer Straßenfeste, Märkte oder ähnliche Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke nicht von professionellen Anbietern angeboten werden. Da es für sie nicht lohnend wäre, lediglich für einzelne Veranstaltungen Mehrwegsysteme anzuschaffen, käme die Erhebung einer Verpackungssteuer in diesen Fällen faktisch einer kommunal verordneten Preiserhöhung gleich. Diese sei jedoch nicht beabsichtigt – es geht um die Reduzierung von Müll im öffentlichen Raum, machen die Antragsteller abschließend deutlich.
Der Antrag wird nun den verschiedenen Fachausschüssen zur Beratung und Empfehlung vorgelegt. Die Entscheidung trifft der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 27. Mai.