Mädchen-Mord Salzgitter: Prozess gegen 14-Jährigen startet heute

Vor einem halben Jahr hat der Fall des ermordeten Mädchens bundesweit für Aufsehen und Bestürzung gesorgt.

Der Prozess findet vor der Jugendstrafkammer am Landgericht Braunschweig statt. Allerdings ohne die Öffentlichkeit.
Der Prozess findet vor der Jugendstrafkammer am Landgericht Braunschweig statt. Allerdings ohne die Öffentlichkeit. | Foto: Werner Heise

Salzgitter. Erst Mitte November wurde in dem Mädchen-Mord von Salzgitter Anklage gegen einen 14-Jährigen erhoben. Am heutigen Mittwoch beginnt nun der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht.



Wie aus einer Mitteilung des Landgerichts hervorgeht, wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendstrafkammer geführt. Dem 14-Jährigen wird vorgeworfen, am 19. Juni, gemeinsam mit einem weiteren Teenager, die 15-jährige Anastasia aus Salzgitter-Fredenberg ermordet zu haben.

Teenager ersticken Schülerin gemeinsam


Vor einem halben Jahr hat der Fall des ermordeten Mädchens bundesweit für Aufsehen und Bestürzung gesorgt. Auf einem abgelegenen Gelände am Hans-Böckler-Ring in Salzgitter wurde in den Mittagsstunden des 21. Juni die Leiche eines Mädchens gefunden. Kurz darauf die Gewissheit: Es handelte sich um die seit Sonntag vermisste Anastasia. Die Schülerin wurde Opfer eines Gewaltverbrechens.

Der 14-Jährige und sein 13-jähriger Komplize sollen das Mädchen unter einem Vorwand zu der abgelegenen Stelle gelockt haben. Dort soll der 13-Jährige die Schülerin zunächst unbemerkt von hinten bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend sollen sie das Opfer gemeinsam erstickt und den Leichnam im Gebüsch versteckt haben. Dort wurde sie dann zwei Tage später, nach einer umfangreichen Suchaktion, gefunden. Die Tat soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schon mehrere Wochen zuvor geplant worden sein.

regionalHeute.de hat mit der Verteidigung des 14-Jährigen gesprochen:




Mittäter ist strafunmündig


Während dem 14-Jährigen nun der Prozess gemacht wird, kann der 13-jährige Mittäter strafrechtlich nicht verfolgt werden. Ihm droht maximal die Anordnung von "pädagogischen Maßnahmen". Dem 14-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung wegen Mordes bis zu zehn Jahre Haft - bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sogar 15 Jahre.

Die Tatsache, dass der 13-Jährige wegen Strafunmündigkeit nicht vor ein Gericht gestellt werden kann, warf sowohl in der Gesellschaft als auch in der Politik die Frage auf, ob es an der Zeit ist, ein beinahe 100 Jahre altes Gesetz zu reformieren.


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