Mehr Geld für Sterbebegleitung: AOK fördert Hospiz-Initiative


Ambulante Hospizarbeit: Sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende ermöglichen. Foto: AOK
Ambulante Hospizarbeit: Sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende ermöglichen. Foto: AOK

Salzgitter. Die Endphase des Lebens ist zuweilen mit Ängsten, ungeklärten Fragen oder auch seelischen Schmerzen verbunden. Ambulante Hospizdienste begleiten diesen Prozess und versuchen, den Abschied des Menschen so würdevoll und friedlich wie nur möglich zu gestalten.


Diese ehrenvolle Arbeit unterstützt die AOK in diesem Jahr mit 2,65 Millionen Euro für insgesamt 88 ambulante Hospizdienste in Niedersachsen – darunter auch die Hospiz-Initiative Salzgitter e.V. Das Fördervolumen der AOK hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als vervierfacht.

„Die Aufgaben der Hospizarbeit werden mit Herzblut, sehr viel Geduld und Einfühlungsvermögen gemeistert“, würdigte AOK-Regionaldirektor Rainer Rinne den wertvollen Einsatz. Mit dem Geld finanzieren die Hospizdienste im Wesentlichen die qualifizierte Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Sterbebegleiter sowie die notwendigen Personal- und Sachkosten.

Wertschätzung und Anerkennung


25 Ehrenamtliche führten im vergangenen Jahr in Salzgitter 44 Sterbebegleitungen durch. „Mit ihrem Engagement sind die Ehrenamtlichen eine wichtige Stütze für Betroffene und ihre Angehörigen. Ihrem Wirken ist mit zu verdanken, dass vielen sterbenskranken Menschen ein großer Wunsch erfüllt wird und sie die letzte Zeit ihres Lebens im vertrauten häuslichen Umfeld verbringen können. Dafür verdienen sie große Wertschätzung und Anerkennung“, sagte Rainer Rinne. In der Hospizarbeit ist stets Zeit für Gespräche, in denen sich die Sterbenden nicht nur die Ängste von der Seele reden, sondern auch schöne Erinnerungen wachrufen können.


Rinne hob hervor, dass jeder Mensch – unabhängig von seiner Konfession, Staatsangehörigkeit oder sozialen Stellung – einen Hospizdienst in Anspruch nehmen könne. Zugleich wies Rinne darauf hin, dass in Niedersachsen die gesetzlich vorgesehenen Fördergelder noch nicht ausgeschöpft seien. Ambulante Hospizdienste können ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung für das laufende Jahr bis Ende März 2019 bei den Krankenkassen einreichen.


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