Nach Angriff mit Eisenkette - Angeklagter freigesprochen

Auch eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erfolgt nicht.

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Der Polizeieinsatz im Riesentrapp im April 2020. Archivbild
Der Polizeieinsatz im Riesentrapp im April 2020. Archivbild | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Im April 2020 sorgte ein damals 41-Jähriger für einen größeren Polizeieinsatz in der Straße Riesentrapp in Salzgitter. Er hatte einen Mann vom Fahrrad gestoßen, einen anderen mit einer Eisenkette angegriffen und auch Widerstand gegen die eingesetzten Polizeibeamten geleistet. Am gestrigen Montag musste sich der inzwischen 44-Jährige nun vor dem Landgericht Braunschweig wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt, lautete das Urteil: Freispruch.



"Der Angeklagte ist in dieser Sache gestern freigesprochen worden", teilt Pressesprecherin Lisa Rust mit. Der Grund sei eine Schuldunfähigkeit gemäß Paragraph 20 Strafgesetzbuch. Dort heißte es: "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."

Psychischer Ausnahmezustand


Offenbar gab es keine Zweifel, dass sich die Vorkommnisse so zugetragen hatten wie geschildert. Doch habe man den Angeklagten nicht verurteilen können, weil er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei, sich in einem "psychischen Ausnahmezustand" befunden habe. Wie Lisa Rust weiter mitteilt, wurde allerdings auch keine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

"Keine Gefahr für die Allgemeinheit"


Laut eines Berichts der Braunschweiger Zeitung begründete der zuständige Richter dies damit, dass der Angeklagte für die Allgemeinheit nicht als gefährlich eingestuft werden könne. Zwischen 2017 und 2020 habe es keine schlimmeren Vorfälle im Zusammenhang mit seiner Erkrankung gegeben. Die Pressestelle des Landgerichts selbst äußerte sich nicht zu den Gründen der Entscheidung des Gerichts.


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