Neue Maßnahmen für bessere Barrierefreiheit in Salzgitter-Bad

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Querungsstelle Vorsalzer Straße / Schützenplatz. Karte: Stadt Salzgitter
Querungsstelle Vorsalzer Straße / Schützenplatz. Karte: Stadt Salzgitter

Salzgitter. Die Querungsstelle Vorsalzer Straße / Schützenplatz soll zukünftig mit taktilen Bodenindikatoren barrierefrei gestaltet werden, wenn es nach dem Ortsrat der Ortschaft Süd geht. Ein gleichlautender Wunsch wurde auch bereits von Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderungen an die Verwaltung herangetragen.


In beiden Fällen wurde dargestellt, dass sehbehinderte und blinde Personen, die in der Altstadt von Salzgitter-Bad vorhandenen Entwässerungsrinnen als Leitlinien zur Orientierung nutzen würden, so geht aus einer entsprechenden Mitteilungsvorlage der Stadt hervor. In der Vorsalzer Straße endet diese Leitline etwa 15 Meter vor der zu überquerenden Fahrbahn des Straßenzuges Am Pfingstanger / Petershagener Straße. Dem betroffenen Personenkreis fehle daher in diesem schwierigen Umfeld eine wirksame Orientierungshilfe.

Zur Verbesserung der Situation ist beabsichtigt, auf die bei der Umgestaltung des Marktplatzes eingesetzten Lösungen zurückzugreifen. Die Querungsstelle soll in der gleichen Form wie die Querung der Warnestraße gesichert werden:

Vom Ende der Kastenrinne in der Vorsalzer Straße bis zum Rand der Fahrbahn wird eine Leitlinie geführt. Diese wird wie auf dem Marktplatz aus zwei Streifen Natursteinpflaster und einem dunklen Stein in der Mitte hergestellt. Der Anfang und das Ende der Leitlinie werden dort mit sogenannten Aufmerksamkeitsfeldern markiert. Am Fahrbahnrand wird ein 1,80 Meter breites und 0,60 Meter tiefes Richtungsfeld aus Rippenplatten angeordnet. Dieses wird auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite wiederholt und der Leitstreifen in der oben beschriebenen Form zwölf Meter auf die Fläche des Schützenplatzes geführt. Die angrenzenden Flächen werden mit dem jeweils vorhandenen Pflaster an die neuen Leitstreifen angepasst.

Die Investitionskosten für die Maßnahme werden auf rund 9.000 Euro geschätzt. Die Finanzierungsoll aus den Mitteln des Haushaltsausgaberestes für kleinere Straßenbaumaßnahmen stammen.


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