Salzgitter. Bereits im Dezember 2015 hatte der Rat der Stadt beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, Entwicklungsmöglichkeiten neuer Baugebiete im Norden Salzgitters zu prüfen. Hierzu veröffentlichte die Stadt nun eine detaillierte Standortanalyse. Untersucht wurden dafür zehn mögliche Standorte, von diesen werden vier als "gut geeignet" eingestuft.
Geprüft werden sollte, nach dem ursprünglichen Antrag der CDU/FDP, welcheFlächen im Bereich der Ortschaft Nord kurz- und mittelfristig als Baugebiet für Einfamilienhäuser (Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser) entwickelt werden könnten. Bestandteil dieser Prüfung sollte auch sein, welche Stärken und Schwächen für die Gebiete zu berücksichtigen wären und welche Eigentumsverhältnisse zugrunde liegen. Die Prüfung sollte unabhängig davon erfolgen, durch wen später die Entwicklungs- und Erschließungskosten getragen würden.
In einer genauen Standortanalyseskizzierte die Verwaltung nun (mit Stand April) die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten einer künftigen Siedlungsentwicklung in der Ortschaft Nord, wobei der Schwerpunkt auf einer Flächeneignung für die Bebauung mit Einfamilienhäusern lag.
Bis zu acht Standorte seien geeignet
Insgesamt seien zehnStandortvorschläge für künftige Wohnbauflächen in die Betrachtung aufgenommen worden. Das Fachgebiet Stadtplanung hat für diese Vorschläge auf der Basis ausgewählter Kriterien eine Analyse und Einschätzung der Realisierungsmöglichkeiten vorgenommen. Neben den neun in der Ortschaft Nord gelegenen Standortvorschlägen befindet sich eine Fläche unmittelbar angrenzend an die vorhandene Wohnbebauung in Fredenberg in der Ortschaft Nordwest.
Insgesamt wurdenvier Gebiete mit 740 Bauplätzen (59,2 Hektar) als „gut geeignet“ beurteilt. Als „geeignet“ konntevier weitere Gebiete mit insgesamt 149 Bauplätzen (11,85 Hektar) eingestuft werden. Zwei Gebiete erwiesen sich als nur „bedingt geeignet“ für die Wohnbaulandentwicklung.
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Finanzierungist noch unklar
Die Verwaltung gab aber zu bedenken, dass bislang keine finanziellen Mittel für die Entwicklungsmöglichkeiten dieser neuen Baugebiete in der Ortschaft Nord im Wirtschaftsplan des städtischen Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung (EB 62)eingeplant seien.
Es bleibt also abzuwarten, wie der Rat mit diesen neuen Erkenntnissen umgehen wird, dafür werden die Ergebnisse vorerst in den entsprechenden Ausschüssen in die weitere Diskussion genommen.
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