Salzgitter. Die Stadt soll es ermöglichen, dass Frauen in Zukunft nicht mehr ihre Brüste in städtischen Schwimmbädern bedecken müssen, zumindest wenn es nach einem Antrag der Ratsgruppe Die Linke - Die PARTEI geht. Diese fordert damit "gleiche Brust für alle".
Dem Antrag nach solle der Rat beschließen, die Haus- und Badeordnung der Bäder, Sport und Freizeit Salzgitter GmbH für die Hallen- und Freibäder zu ändern. Dabei ist der Punkt 3.4 entscheidend. Zurzeit steht dort: "Die Nutzung der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Dazu zählen oberhalb des Knies endende Badehosen/-shorts und Badeanzüge, Bikinis und Burkinis." Nach Ansicht der Ratsgruppe soll dies geändert werden in: "Die Nutzung der Bäder ist nur in Badekleidung aus geeigneten Materialien gestattet. Dazu zählen Badehosen/-shorts und Badeanzüge, Bikinis und Ganzkörper-Badebekleidung. Jeder Person ist es freigestellt, den Oberkörper zu bekleiden oder nicht." Worin die Gruppe eine Diskriminierung im Punkt 3.4 der Badeordnung sieht, ist jedoch unklar, da dort nicht explizit steht, welches Geschlecht, welche Badekleidung zu tragen hat. Das erläutert Lars Tietjen von der PARTEI in diesem Artikel.
"unbequem, ungerecht und diskriminierend"
Während Männer sich fast überall ihrer Oberbekleidung entledigen könnten, würden Frauen dazu angehalten, diese bedeckt zu halten. Dabei seien Brüste ein sekundäres Geschlechtsmerkmal. Andere sekundäre Geschlechtsmerkmale seien zum Beispiel ein Bart oder ein Adamsapfel bei Männern, den sie nicht bedecken würden und müssten. Aus Sicht der Ratsgruppe sei dies "unbequem, ungerecht und diskriminierend".
Kleine Kinder könnten sich noch frei bewegen, doch schon recht früh werde die weibliche Brust als etwas sexuell Erregendes und Unanständiges eingestuft. Mädchen müssten den Oberkörper bedecken - Jungs hingegen nicht. Die "gesellschaftlich aufgezwungene Einstufung der weiblichen Brust als Objekt der sexuellen Begierde" sei moralisch falsch. Außerdem löse dies in Kindern Scham vor ihrem eignen Körper aus. Gleichbehandlung für alle Geschlechter sind in Deutschland durch Artikel 3 des Grundgesetzes und das Antidiskriminierungsgesetz garantiert. Trotzdem sei es keine Selbstverständlichkeit für Mädchen und Frauen, sich an den gleichen Orten oberkörperfrei zu zeigen wie Männer.
"Es sollte jeder Person freigestellt werden, ob sie ihren Oberkörper bedeckt oder nicht. Ohne, dass jemand deswegen als Gegenstand der sexuellen Begierde angesehen oder auf andere Arten verurteilt wird. Wir wollen nicht, dass anderen ihre Freiheiten weggenommen werden, sondern dass alle dieselben Freiheiten genießen", so die Gruppe in ihrem Antrag. Die Stadt Göttingen habe diesen Weg bereits vor kurzem beschritten und gute Erfahrungen damit machen können. Die Beschlussvorbereitung für diesen Antrag fand bereits am 16. Mai im Jugendparlament statt und ging dann für weitere Vorbereitungen in den Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit am 1. Juni. Am 14. Juni geht er in den Ausschuss für Feuerwehr und öffentliche Ordnung. Der Rat der Stadt Salzgitter entscheidet in der Sitzung einen Tag später.
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