Salzgitter. Oberbürgermeister Frank Klingebiel hält die Sanierung der Straßen in der Ost- und Westsiedlung von Salzgitter-Bad für notwendig. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird dem Rat nun zum Beschluss vorgelegt. Es handelt sich um eine Ergänzung des Integrierten Handlungskonzeptes für das Quartier um die Sanierung der Engeroder Straße. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.
Dazu erläutert Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Viel ist in der Ost- und Westsiedlung in den vergangenen Jahren schon passiert. Gute Beispiele hierfür sind der Roxy-Helco Spielplatz, die Gemeindebedarfseinrichtung 'ARCHE 4', der Martin-Luther-Platz und der Quartierspark an der Grundschule Am Ziesberg. Gleichwohl besteht im Quartier weiter großer Handlungsbedarf. Das zeigt sich an zahlreichen Beschwerden von Mieterinnen und Mietern über den baulichen Zustand ihrer Wohngebäude, über ungepflegte Außenbereiche, schlechte Straßen oder illegal entsorgten Müll bzw. Sperrmüll. Im Umkehrschluss wird klar: Gerade bauliche Maßnahmen und Straßensanierungen werten das Wohnumfeld deutlich auf. Da uns noch rund 2,2 Millionen Euro an Fördermitteln bis 2025 zu Verfügung stehen, soll damit die Sanierung der Engeroder Straße zwischen Rheinstraße und Am Ziesberg umgesetzt werden, da diese in diesem Bereich stark sanierungsbedürftig ist. In diesem Bereich der Engeroder Straße befinden sich auch die Wohnungsbestände, wir gefördert durch die 2. Säule der Salzgitterhilfe erworben haben. Auch deren langfristige Vermarkungschancen werden durch die Sanierung der Straße und der Parkplätze gesteigert.“
Bestehendes Handlungskonzept muss ergänzt werden
Als Grundlage für eine Förderung des Projektes „Engeroder Straße / Teilstück zwischen den Straßen Am Ziesberg bis Rheinstraße“ im Rahmen der Städtebauförderung sei das derzeitige Integrierte Handlungskonzept 2021 - 2025 um die entsprechende Einzelmaßnahme zu ergänzen. Dem Rat der Stadt Salzgitter wird dies im November nach Beratung im Ortsrat und in den Fachausschüssen zur Entscheidung vorgelegt. Das Integrierte Handlungskonzept entfalte noch keine direkten finanziellen Verbindlichkeiten oder Auswirkungen, schaffe aber die Grundlage. Erst mit dem jeweiligen konkreten Projektbeschluss zur Straßensanierung, über den ebenfalls der Rat entscheidet, entstehe die Verbindlichkeit zur Durchführung der Maßnahme.
„Wir prüfen aktuell, ob bewilligte Mittel aus der Städtebauförderung auch für die durch die Stadt erworbenen Wohnungsbestände verwendet werden können. Ohne weitere Anpassung des integrierten Handlungskonzeptes können wir Garten- und Vorbereiche der Gebäude mit Fördermitteln aufwerten. Durch diese Maßnahmen können wir aktiv die Wohn- und Lebensbedingungen in der Ost- und Westsiedlung verbessern“, sagt Klingebiel dazu abschließend.
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