Pädophiler vor Gericht: Er war bereits 23 Jahre in der Psychiatrie

Trotz schlechter Prognose wurde er aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entlassen. Nun soll er erneut in mindestens 23 Fällen mit sexuellen Absichten in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen getreten sein.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am gestrigen Donnerstag begann vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen Mann aus Salzgitter wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Unter anderem soll er einen Jungen in ein Gebüsch gelockt und dort versucht haben, ihm die Hose herunter zu ziehen. Wie am ersten Prozesstag deutlich wurde, hat der 41-jährige Angeklagte bereits mehr als die Hälfte seines Lebens wegen ähnlicher Delikte in Gewahrsam verbracht.



Bereits aus der Presseankündigung des Landgerichts war hervorgegangen, dass es sich bei dem Mann offenbar um einen Wiederholungstäter handelt. Denn er ist nicht nur angeklagt, im Zeitraum von August bis Oktober 2022 in mindestens 23 Fällen mit sexuellen Absichten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen zu haben. Eine weitere Anklage bezieht sich auf Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Dem Angeklagten sei mit Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Göttingen untersagt gewesen, sich in der Nähe von Orten und Plätzen aufzuhalten, die vornehmlich von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und Kontakt zu diesen aufzunehmen.

Gründe der Verhältnismäßigkeit


Das Ausmaß, das dahinter steht, wird aus einem aktuellen Bericht der Braunschweiger Zeitung deutlich. Ab seinem 17. Lebensjahr habe der Angeklagte 23 Jahre lang im Maßregelvollzug und in der Psychiatrie verbracht. Ende 2021 sei er entlassen worden. Und dass, obwohl seine Sozialprognose negativ und das Rückfallrisiko hoch gewesen sei. Die zuständigen Instanzen in Göttingen hätten ihn aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entlassen müssen, da seine früheren Taten eher leichte Delikte gewesen seien.

Unterbringung angestrebt


Im aktuellen Prozess strebt die Staatsanwaltschaft erneut die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie aus der Ankündigung des Landgerichts hervorgeht. Man gehe davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit erheblich vermindert schuldfähig gewesen sei. Der Prozess geht voraussichtlich bis Ende Mai.


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