Mann lockt Kind ins Gebüsch und will ihm die Hose ausziehen

Ein 41-Jähriger muss sich ab Morgen vor dem Landgericht verantworten. Er soll zudem in mindestens 23 Fällen mit sexuellen Absichten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen haben.

Das Landgericht beschäftigt sich mit dem Fall. Archivbild
Das Landgericht beschäftigt sich mit dem Fall. Archivbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Ein 41-Jähriger muss sich ab dem morgigen Donnerstag vor dem Landgericht Braunschweig unter anderem wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Die zur Last gelegten Taten ereigneten sich im Zeitraum Juli bis Oktober des vergangenen Jahres in Salzgitter. Darüber informiert das Landgericht in einer Presseankündigung.



Am 6. Juli 2022 soll der Angeklagte, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, ein Kind ins Gebüsch gelockt und versucht haben, ihm dort die Hose herunterzuziehen. Zudem habe er im Zeitraum vom 13. bis 18. Oktober mit sexuellen Absichten Kontakte zu einem Kind gesucht und versucht sich mit diesem zu treffen, wozu es jedoch nicht gekommen sei. Außerdem soll er im Zeitraum von August bis zum 27. Oktober 2022 unter anderem in mindestens 23 Fällen mit sexuellen Absichten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen haben.

Mann durfte sich Kindern nicht nähern


Da der 41-Jährige offenbar einschlägig aktenkundig ist, gibt es neben einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung pornographischer Inhalte auch eine wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Dem Angeklagten sei mit Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Göttingen untersagt gewesen, sich an Orten aufzuhalten, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren einschlägigen Straftaten geben könnten, unter anderem insbesondere nicht in der Nähe von Orten und Plätzen die vornehmlich von Kindern und Jugendlichen genutzt werden würden und Kontakt zu diesen aufzunehmen.

Unterbringung in Psychiatrie angestrebt


Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit erheblich vermindert schuldfähig gewesen sei und strebt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Fortsetzungstermine sind für den 28. April, 8., 9., 22. und 31. Mai sowie 1. Juni angesetzt.


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