Polizei zieht mehrere Fahrer unter Alkohol oder Drogen aus dem Verkehr

In der Nacht zum heutigen Samstag waren einige berauscht unterwegs. In einem Fall fehlte zudem der Führerschein.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen konnten Beamte der Polizei Salzgitter in der Nacht von Freitag auf Samstag gleich zwei Fahrer feststellen, welche unter Alkoholeinfluss unterwegs waren. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer stand unter Drogeneinfluss. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.



Ein 35-jähriger Mann aus Salzgitter befuhr mit seinem Auto die Konrad-Adenauer-Straße in Salzgitter-Lebenstedt, als er durch die Beamten um 1:35 Uhr angehalten und kontrolliert wurde. Diese konnten deutliche Hinweise auf eine Alkoholbeeinflussung feststellen. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,56 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Kein Führerschein


Um 2:35 Uhr wurde in der Straße Panscheberg in Salzgitter-Thiede ein 30-jähriger Fahrzeugführer angehalten und kontrolliert. Auch hier konnten die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch wahrnehmen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille. Weiterhin stellte sich heraus, dass der 30-jährige Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Auch hier erfolgte die Entnahme einer Blutprobe. Die Fahrzeugschlüssel stellten die Beamten sicher.

Unter Drogeneinfluss


Ein weiterer Verkehrssünder wurde um 0:10 Uhr auf der Wolfenbütteler Straße in Thiede erwischt. Ein 18-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades wurde von den Beamten angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der 18-jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein durchgeführter Vortest verlief positiv auf Amphetamine. Auch diesem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Neben der Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird sich der 18-jährige auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.


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