Braunschweig. Am Dienstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen den ehemaligen Schulleiter einer Hauptschule in Salzgitter und seine Ehefrau wegen Untreue und Betrug. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung.
Der 53-jährige Angeklagtesoll im Zeitraum von Januar 2013 bis September 2016 Untreue in 326 Fällen sowie Betrug in einem Fall begangen haben. Mit angeklagt ist seine 56-jährige Ehefrau wegen Beihilfe zur Untreue in 254 Fällen. Der Beamtedes Landes Niedersachsen habe in seiner Schulleiterfunktion Zugriff auf Konten der Schule gehabt. Im genannten Tatzeitraum habe der 53-Jährige von einem bei der Norddeutschen Landesbank für die Schule bestehenden Konto unberechtigt Überweisungen in Höhe von insgesamt 69.392 Euro auf die Konten seiner Ehefrau vorgenommen.
Ferner habe der Angeklagte von diesem Schulkonto bei der Norddeutschen Landesbank 32 unberechtigte Überweisungen auf ein Konto bei der Deutschen Handelsbank und dem Verwendungszweck (World Pay) in Höhe von insgesamt 17.590 Euro vorgenommen. Darüber hinaus habe derMann voneinem anderen Schulkonto (Kontoinhaber Land Niedersachsen) wissentlich 37 unberechtigte Überweisungen wiederum auf das Konto der Deutschen Handelsbank und dem Verwendungszweck (World Pay) in Höhe von insgesamt 19.740 Euro vorgenommen.Außerdemhabe der Angeklagte von diesem Schulkonto (Kontoinhaber Land Niedersachsen) 108 Überweisungen in Höhe von insgesamt 64.917 Euroauf die Konten seiner Ehefrau vorgenommen.
Gelder des Fördervereins veruntreut
Des weiterenhabe der Angeklagte Gelder, die dem Förderverein der Hauptschule zustanden, veruntreut. Als Mitglied im Vorstand des Fördervereins und Verfügungsberechtigter des Kontos des Fördervereins habe der Angeklagte in der Zeit von April 2015 bis Juli 2016 insgesamt 13.272 Euro unberechtigter Weise auf das Konto seiner Ehefrau überwiesen. Dadurch sei dem Förderverein ein Schaden in Höhe von 12.130 Euro entstanden.
Zudem habe der Angeklagte im April 2015 die Anschaffung verschiedener technischer Geräte, unter anderem ein Bose-Sound-System, Samsung LED-Fernseher, im Wert von über 2.000 Euro veranlasst. Nach Lieferung der Gegenstände im November 2015 habe der Angeklagte die Geräte, wie von vorn herein beabsichtigt, mit zu sich nach Hause genommen.
Unberechtigte Reisekosten und Zuschüsse für Ausflüge
Am 28.Juli 2015 habe der Angeklagte für sich und zwei Zeugen zu Unrecht Reisekosten abgerechnet, unter anderem für einen Waldeinsatz. Aufgrund dessen seien Reisekosten in Höhe vonrund 800 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden. Im September 2016 habe derSchulleiter darüber hinaus beim Jobcenter der Stadt Salzgitter 42 Anträge auf Bewilligung von Leistung für Bildung und Teilhabe auf Übernahme von Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt nach Wolfsburg beantragt, und zwar in Höhe von jeweils 240 Euro. Tatsächlich seien lediglich zwei Tagesausflüge durchgeführt worden, so dass eine Kostenerstattung in Höhe von jeweils 40 Euro berechtigt gewesen wäre. Dieses habe der Angeklagte auch gewusst. Nach Bearbeitung der Anträge durch das Jobcenter in Salzgitter seien die Gelder auf das Schulkonto bei der Norddeutschen Landesbank überwiesen worden. Der Schaden belaufe sich auf insgesamt 8.400 Euro.
Fortsetzungsterminesind für den8., 12. und 14. November angesetzt.
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