Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Urteil gegen Box-Trainer bestätigt

Die Revision des Angeklagten wurde zurückgewiesen.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen. Symbolbild
Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen. Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Im Juni 2019 hatte das Landgericht Braunschweig einen ehemaligen Box-Trainer aus Salzgitter wegen schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes in sechs Fällen und sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt (regionalHeute.de berichtete). Wie das Landgericht in einer Pressemitteilung berichtet ist das Urteil nun rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen habe.


Der Verurteilung lag folgender Tatvorwurf zugrunde: Der nunmehr 45-jährige Angeklagte, Gründer eines Box-Club in Salzgitter, sei in dem Box-Club als Trainer tätig gewesen und habe dort unter anderem ein damals 13-jähriges Mädchen trainiert. Der Angeklagte habe mit dem Mädchen neben der Zeit des Boxtrainings und der Boxwettkämpfe auch privat Zeit verbracht und so ein Vertrauensverhältnis zu ihr aufgebaut. In der Zeit von September 2015 bis zur Anzeigeerstattung am 13. September 2017 sei es regelmäßig zu sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und dem in diesem Zeitraum zwischen 13 und 15 Jahre alten Mädchen gekommen, unter anderem mehrmals gegen den Willen der Geschädigten zum Geschlechtsverkehr. Um die Geschädigte gefügig zu machen, habe er ihr damit gedroht, sie nicht am Boxtraining und an den Wettkämpfen teilnehmen zu lassen.


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