Salzgitter. Die Bundesregierung hat am 30. Oktober 2025 die Änderung des Baugesetzbuches beschlossen. Mit dieser Änderung ist der sogenannte Bau-Turbo zur einfacheren Genehmigung von Wohnbauvorhaben rechtskräftig geworden. Die Stadt Salzgitter hat zum Umgang mit dem Bau-Turbo einen Handlungsleitfaden erarbeitet, der am 15. April 2026 durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen wurde. Das berichtet die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung.
Der Handlungsleitfaden bildet die städtebaulichen Leitvorstellungen und Anwendungsregelungen bei der Anwendung des Bau-Turbos im Stadtgebiet Salzgitter ab und ist bei Vorhaben, die auf Grundlage des Bau-Turbos realisiert werden sollen, anzuwenden. Er enthält allgemein gültige Leitlinien, Hinweise zur Zulässigkeit und zu möglichen Einschränkungen, erläutert die Zustimmungsfristen und schafft Transparenz für das Verfahren.
Diese Fragen werden geklärt
Der Handlungsleitfaden dient insbesondere der Klärung der Fragen: In welchen Fällen will die Stadt Salzgitter den Bau-Turbo anwenden? Unter welchen Rahmenbedingungen will die Stadt Salzgitter den Bau-Turbo anwenden? In welchen Fällen will die Stadt Salzgitter den Bau-Turbo nicht anwenden? Wann soll die Öffentlichkeit beteiligt werden? Wer ist für die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung zuständig?
Die Kernaussagen
Die wesentlichen Kernaussagen des Handlungsleitfadens sind dabei:
- Keine Anwendung des Bau-Turbos, wenn eine öffentliche Erschließung erforderlich wird.
- Keine Anwendung des Bau-Turbos, wenn mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist.
- Keine Anwendung des Bau-Turbos in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten.
- Maximale Flächengröße für die Anwendung des Bau-Turbos: 10.000 Quadratmeter (1 Hektar)
- Im Außenbereich: nur im Zusammenhang mit bestehenden Siedlungsbereichen möglich, besonderer Schutz der Ortsränder, Schutz des Außenbereichs vor Zersiedelung
Der Leitfaden ist auf der Internetseite der Stadt Salzgitter einsehbar.
Hier gibt es Termine
Bürgerinnen und Bürger sowie Planer, die ein Bauvorhaben realisieren wollen, welches sich planungsrechtlich auf den Bau-Turbo bezieht, werden gebeten, einen Beratungstermin vor Einreichung der Unterlagen zu vereinbaren. Termine werden über das Fachgebiet Bauordnung des Fachdienstes Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz (Telefon 05341-8393645; bauordnung@stadt.salzgitter.de) vergeben.

