Thiede. Nach dem Scheitern der Entwicklung eines Fachmarktzentrums auf der Entwicklungsfläche „Schäferberg Thiede“ stellte in der letzten Ratssitzung die SPD-Ratsfraktion eine Anfrage bezüglich der Realisierbarkeit eines reinen Wohngebiets oder eines Mischgebiets. Die Antworten liegen nun vor.
Wie lässt sich die Fläche beziehungsweise im ersten Schritt eine Teilfläche sinnvoll zu einem Wohngebiet entwickeln? Dabei sollten verschiedene Haus- und Wohntypen betrachtet werden, wie zum Beispiel Einzelhausbebauung, Doppelhäuser und mehrgeschossige Bauweise.
Antwort zu Frage 1:
Die Erfahrungen aus dem Neubaugebiet Sierscher Weg zeigen, dass selbst bei einem Abstand von 400 Metern zur Autobahn A 39 schallgedämmte Fenster und abgeschirmte Terrassenbereiche erforderlich sind, um den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gerecht zu werden. Deshalb wäre in einem ersten Schritt durch ein Schallgutachten die grundsätzliche Eignung der Fläche, beziehungsweise von Teilflächen für Wohnnutzung zu prüfen, da der Großteil des Gebietes näher als 400 Meter zur Autobahn liegt.
Die Danziger Straße weist eine Verkehrsbelastung von 7.500 Fahrzeugen täglich auf, so dass auch hier erfahrungsgemäß entweder ein deutlicher Abstand der geplanten Wohnbebauung zur Straße oder die Anlage eines Lärmschutzwalles erforderlich wird. Auch dieser Aspekt wäre in einem Schallgutachten zu prüfen. Abhängig vom Ergebnis des Schallgutachtens kann anschließend ein städtebauliches Konzept entwickelt werden, welches auch die unterschiedlichen Haus- und Wohntypen betrachtet.
Mit welchen räumlichen, funktionalen und freiraumplanerischen Mitteln kann das Plangebiet attraktiv entwickelt werden?
Antwort zu Frage 2:
Diese Frage kann erst im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts beantwortet werden, sobald Klarheit über den Umfang der künftigen Wohnnutzung besteht.
Welche Infrastruktureinrichtungen (zum Beispiel für soziale und sportliche Bereiche) könnten neben dem Wohnen ermöglicht werden?
Antwort zu Frage 3:
Grundsätzlich können alle mit einer Wohnnutzung verträglichen Infrastruktureinrichtungen ermöglicht werden, sofern für diese ein Bedarf besteht.
Kann die Wohnbebauung durch einen nicht störenden Gewerbebereich sinnvoll arrondiert werden?
Antwort zu Frage 4:
Diese Frage kann erst im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts beantwortet werden, sobald Klarheit über den Umfang der künftigen Wohnnutzung besteht. Grundsätzlich können Konflikte zwischen einer Wohnbebauung und einem nicht störenden Gewerbe entstehen. Zudem ist zu klären, ob es eine Nachfrage nach gewerblichen Flächen an diesem Standort gibt.
Wie können das Wohngebiet und ggf. der Gewerbebereich sowie die vorhandene übrige Bebauung im Umfeld Schäferberg sinnvoll miteinander verknüpft werden?
Antwort zu Frage 5:
Diese Frage kann erst im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts beantwortet werden, sobald Klarheit über den Umfang der künftigen Wohnnutzung besteht.
Welche planerischen oder sonstigen Voraussetzungen wären für ein solches Vorhaben zu schaffen? In welcher Abfolge müsste das geschehen und welche Zeitabläufe wären zu erwarten?
Antwort zu Frage 6:
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Großteil der Freifläche als Sonderbaufläche und als Fläche vorwiegend für die Landwirtschaft dar. Damit in diesem Bereich ein Bebauungsplan zur Schaffung konkreter Baurechte für ein Wohn-/Misch- und/oder Gewerbegebiet aufgestellt werden kann, ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Außerdem ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Für die Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren einzukalkulieren.
Was wäre zu beachten, wenn solch ein Vorhaben im Zusammenwirken zwischen Stadt und privatem Entwickler/Investor umgesetzt würde? Welche Büros kämen dafür in Betracht?
Antwort zu Frage 7:
Wird ein Baugebiet von einem Investor entwickelt und erschlossen, so erfolgt dies regelmäßig auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch. Dieser Vertrag regelt unter anderem die Verpflichtung zur Herstellung öffentlicher Anlagen (zum Beispiel Straßen, Grün- und Ausgleichsmaßnahmen, Spielplätze) sowie die Übernahme von Kosten und sonstigen Aufwendungen, die der Stadt für städtebauliche Maßnahmen entstehen und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind; dazu gehört auch die Bereitstellung von Grundstücken. Die vertraglichen Verpflichtungen sind über eine Vertragserfüllungsbürgschaft abzusichern. Angaben zur potenziellen Investoren können derzeit nicht erfolgen.
Wäre eine abschnittsweise Entwicklung, Erschließung und Vermarktung nach Vorliegen eines Gesamtkonzeptes möglich und sinnvoll?
Antwort zu Frage 8:
Grundsätzlich wäre die abschnittweise Entwicklung, Erschließung und Vermarktung auch vor dem Hintergrund der Gesamtgröße der Fläche von zirka 32 Hektar sinnvoll.
mehr News aus Salzgitter