Salzgitter. Am 9. Oktober findet die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Stadt Salzgitter informiert in einer Pressemitteilung ausführlich über die Wahl und die Möglichkeit der Briefwahl.
Im Sinne des demokratischen Wahlrechts suchen die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag das zuständige Wahllokal auf. Dabei ist die Ausübung des Wahlrechts besonders wichtig. Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer auf der Bundes-, Landes- oder Kommunalebene die Bevölkerung repräsentiert und regiert. Wahlberechtigt sind Deutsche, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlbenachrichtigung
Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses hat das Wahlbüro mit der Versendung der über 70.000 Wahlbenachrichtigungen begonnen. Wer bis zum 19. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 23. September 2022 im Wahlbüro melden.
Die Briefwahl
Wer verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl zur Landtagswahl sind beim Briefwahlbüro der Stadt Salzgitter auf schriftlichen Antrag erhältlich. Dabei kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandene Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines und Übersendung von Briefwahlunterlagen genutzt werden.
Die Briefwahl kann bis zum Freitag vor der Wahl, 7. Oktober, um 13 Uhr beantragt werden. Ab dem 5. Oktober erfolgt der Postversand nur auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine fristgerechte Zustellung nicht garantiert werden kann. In diesen Fällen sollten die Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Für den Briefwahlantrag sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift in Salzgitter anzugeben sowie ggf. eine abweichende Anschrift für den Versand der Briefwahlunterlagen. Telefonisch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich, wohl aber per Fax oder im Internet über das Online-Formular auf www.salzgitter.de.
Bei der Landtagswahl können die Briefwahlunterlagen erstmalig auch mit einem QR-Code beantragt werden, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Die Wählerinnen und Wähler benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet, um den QR-Code zu scannen. Das Online-Formular ist bereits mit den persönlichen Daten vorausgefüllt. Zum Abschluss müssen nur noch die Datenschutzbestimmungen bestätigt werden. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Post zugesandt.
Wahl im Rathaus und in der Außenstelle
Es wird auch wieder die Möglichkeit angeboten, direkt vor Ort zu wählen. In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt ist das Briefwahlbüro zur Landtagswahl ab dem 8. September zu folgenden Zeiten geöffnet:
Lebenstedt: Das Briefwahlbüro im Rathaus ist montags von 8 bis 12.30 Uhr, dienstags von 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 12.30 und 13.30 bis 15, donnerstags von 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Salzgitter-Bad: Das Briefwahlbüro im Kleinen Rathaus ist montags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 8.30 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 .30 bis 12.30 und 13.30 bis 15, donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählerinnen und Wähler keinen Termin. Die Wahlbenachrichtigung ist mitzubringen. Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen auch per E-Mail briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de zu erreichen.
Postlaufzeiten
Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Sollten Wahlunterlagen aus dem Ausland zugesandt werden, sind insbesondere die Postlaufzeiten zu beachten. Die Briefwahl ist daher so früh wie möglich zu beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am 9. Oktober 2022 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief darf keinesfalls in einem Wahllokal abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Vollmachten und Erkrankungen
Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht und für maximal vier Personen möglich. Bei plötzlicher schwerer Erkrankung kann der Wahlschein und auch die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 8. Oktober, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr beantragt und ausgestellt werden. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale im Stadtgebiet von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
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