Listen zur Landtagswahl - Viele Kandidaten gestrichen

Nur vier Parteien kamen ohne Streichungen aus. Bei einer Partei wurden sogar elf Kandidaten abgelehnt.

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Symbolbild | Foto: Marc Angerstein

Niedersachsen. Wie berichtet veröffentlichte die Niedersächsische Landeswahlleiterin am vergangenen Freitag eine Meldung über die Zulassung der Landeswahlvorschläge für die Landtagswahl in Niedersachsen am 9. Oktober. Demnach seien 14 von 16 eingereichten Landeswahlvorschlägen zugelassen worden. Doch auch bei den zugelassenen Listen gab es einige Beanstandungen. Über 30 Kandidaten wurden gestrichen. Das bestätigt die Niedersächsische Landeswahlleiterin auf Anfrage.



Demnach seien nur die Landeswahlvorschläge der Parteien SPD, AfD, Piratenpartei und Partei für Gesundheitsforschung ohne Änderungen vom Landeswahlausschuss zugelassen worden. "Bei allen anderen zugelassenen Landeswahlvorschläge gab es Streichungen einzelner Bewerberinnen und Bewerber", teilt ein Sprecher der Landeswahlleitung mit.

Die PARTEI am härtesten getroffen


Am härtesten traf es die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - kurz Die PARTEI mit elf Streichungen, gefolgt von der Partei der Humanisten Niedersachsen mit fünf Streichungen. Jeweils drei Streichungen trafen die FDP und die Freien Wähler. Die CDU, die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen und dieBasis müssen auf je zwei Kandidaten verzichten, bei Volt und Tierschutzpartei ist es einer.

Wie bereits berichtet, wurden die Landeslisten der Parteien „Bündnis C - Christen für Deutschland“ und „Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870“ vom Landeswahlausschuss in Gänze nicht zugelassen, da in beiden Fällen das vom Niedersächsischen Landeswahlgesetzt geforderte Unterschriftenquorum von 2.000 Unterstützungsunterschriften nicht erfüllt wurde.

Das sind die Gründe


Zu den Gründen für die Streichung einzelner Kandidaten nennt der Landeswahlausschuss fehlende Zustimmungserklärungen (Zustimmung zur Benennung als Bewerber im Landeswahlvorschlag der den Wahlvorschlag einreichenden Partei) und/oder fehlende Wählbarkeitsbescheinigungen (Nachweis über die Voraussetzungen des § 6 NLWG).

Weitere Details zu einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern kann die Landeswahlleiterin aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen. Daher kann auch nicht gesagt werden, ob Kandidaten aus unserer Region von der Streichung betroffen sind.


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