Stadt Salzgitter sucht Schöffen


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin

Salzgitter. Die Stadt sucht Schöffen für das Amtsgericht Salzgitter und Landgericht Braunschweig sowie Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 10. Februar in die jeweilige Vorschlagsliste zur Wahl aufnehmen lassen.


Diese Liste dient zur Vorbereitung der Neuwahlen für das Amtsgericht Salzgitter und der Strafkammern beim Landgericht Braunschweig. Schöffen verhandeln und entscheiden dort gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Straf- und Jugendstrafverfahren.

In diesem Ehrenamt sind vor allem die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis gefragt und nicht juristisches Fachwissen. Der rechtliche Rahmen wird von den Berufsrichtern bei Bedarf erklärt. Gemeinsam werden das Urteil gefällt und die Strafe festgesetzt.

Das Schöffenamt ist zugänglich für Bewerberinnen und Bewerber, die in Salzgitter wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Im Regelfall nehmen Schöffen an bis zu 12 Sitzungen pro Jahr teil. Sie erhalten keine Vergütung, jedoch auf Antrag eine gesetzlich festgelegte Entschädigung für ihre Teilnahme an den Sitzungen.

Information:


Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?

Das Gesetz macht Vorgaben z.B. zur Staatsangehörigkeit, dem Alter und dem Wohnsitz. Außerdem sind einige Berufsgruppen ausgeschlossen.

Darüber hinaus sollten Schöffinnen und Schöffen gewisse Fähigkeiten besitzen, um der hohen Verantwortung dieses Amtes gerecht zu werden. Jugendschöffen sollten Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen haben, beispielsweise in der ehrenamtlichen Jugendarbeit, im Verein oder im beruflichen Kontext.

Wie werden Schöffinnen und Schöffen gewählt?

Ein Ausschuss am Amtsgericht wählt alle fünf Jahre die Schöffinnen und Schöffen aus einer Vorschlagsliste. Die nächste Wahl findet im Herbst 2018 statt.

Die Vorschlagsliste für die Wahl zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen wird vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie vorbereitet und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sind an der Information des Bürgercenters im Atrium des Rathauses Lebenstedt, im Kleinen Rathaus sowie im Internet unter http://www.salzgitter.de/rathaus/wahlen/schoeffenwahl.php zu erhalten. Auf der städtischen Internetseite gibt es auch den Bewerbungsbogen.

Wer Fragen rund um die Schöffenwahl hat, kann sich an Sebastian Sadeghi wenden (Fachgebiet Ratsangelegenheiten, Telefon: 0 53 41 / 839-3688, Joachim-Campe-Straße 6-8 Fax: 0 53 41 / 839-4941, 38226 Salzgitter, E-Mail: Sebastian.Sadeghi@Stadt.Salzgitter.de)


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