Salzgitter. Aufgrund der andauernden hohen Temperaturen und der seit Wochen ausbleibenden Niederschläge sind die Böden in den öffentlichen Frei- und Grünflächen in Salzgitter stark ausgetrocknet. Grills oder andere Einrichtungen zum Braten über dem offenen Feuer können schnell Ursache für ausbreitende Brände sein, selbst der kleinste Funke kann fatale Auswirkungen haben und große Schäden anrichten. Dies teilt die Stadt Salzgitter mit.
Um dieser Gefahr zu begegnen, habe der Fachdienst BürgerService und Ordnung der Stadt Salzgitter ein Verbot für den Bereich der Stadt Salzgitter ausgesprochen. Bis auf weiteres sei das Grillen in Park- und Grünanlagen nicht erlaubt. Das gelte ab sofort. Wann das Verbot wieder aufgehoben wird, sei aufgrund der anhaltenden Trockenheit noch nicht abzusehen. Die Stadt Salzgitter wird in den Medien und auf ihrer Internetseite www.salzgitter.de über die Aufhebung berichten.
Wer das Verbot nicht beachtet, könne mit einem Zwangsgeld je nach Schwere des Verstoßes von 5 Euro bis 50.000 Euro belegt werden.
Im Einzelnen gilt dieses Verbot für folgende Flächen:
Die vier öffentlichen Grillplätze am Salzgittersee in Lebenstedt:
- Reppnersche Bucht,
- in der Nähe des Tauchereinstiegs,
- in der Nähe der Grundschule am See,
- am Piratenspielplatz
Die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege:
- in Gebhardshagen (Gustedter Straße am Steinbruch),
- Lichtenberg (Waldeingang am Großparkplatz vor der Burgruine),
- Salder (Steinbruch am Hasselberg)
Die Begründung zu dieser Allgemeinverfügung könne während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Salzgitter (Rathaus, Joachim-Campe-Straße 6-8, in Lebenstedt, Zimmer 023) eingesehen sowie im Internet unter www.salzgitter.de als PDF-Dokument abgerufen werden.
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