Stadt will erneut Gebühren für Gastronomie erlassen

Um der Gastronomie in Salzgitter unter die Arme zu greifen, sollen auch in diesem Jahr Gebühren für die Nutzung von Außenflächen entfallen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Durch die Corona-Pandemie und die daraus entstandenen Auswirkungen sind viele Geschäftsbereiche auf eine harte Probe gestellt worden, so auch die Gastronomie. Dieser will die Verwaltung nun weiter unter die Arme greifen und die anfallenden Gebühren für Außenbereiche erneut erlassen. Dies geht aus einer Vorlage der Stadt hervor, die zur nächsten Ratssitzung am morgigen Dienstag zur Abstimmung vorliegt.



In den vergangenen Jahren hat der Gastronomiebetrieb nur unter Einhaltung von infektionsschützenden Maßnahmen stattfinden können. Auch wenn die Maßnahmen nun aufgehoben worden sind, die Nachwirkungen und die akute Inflation gefährden noch immer viele Betriebe. Diese hätten sich vielerorts noch nicht vollständig von den Umsatzeinbußen erholen können, erklärt die Verwaltung in ihrer Vorlage.

Entlastung für die Betriebe


Um die Betriebe zu unterstützen, hat die Verwaltung nun eine erneute Entlastung geplant. Eine wichtige Umsatzquelle der Gastronomie sei der Außenbetrieb, heißt es in der Begründung. Dabei handelt es sich um sogenannten Freisitze, also Plätze unter freiem Himmel, welche sich in der Regel vor den Betrieben befinden. Nutzen diese öffentliche Straßen, dann bedarf dies einer entsprechenden Nutzungserlaubnis der Stadt, außerdem ist eine Gebühr zu entrichten. Für die Zone 1 (Innenstadt Salzgitter-Lebenstedt und Salzgitter-Bad) belaufe sich diese jährlich auf 130,95 Euro pro Quadratmeter. Die Nutzung würden normalerweise über mehrere Jahre bewilligt werden und entsprechend abgerechnet.

Gastronomie prägt das Stadtbild


In den Jahren 2020, 2021 und 2022 sei mit Beschluss des Rates bereits auf die Erhebung der Gebühren verzichtet worden. Dies soll auch für 2023 wieder der Fall sein, wie die Verwaltung in ihrer Vorlage vorschlägt. Sollte der Rat also in der morgigen Sitzung zustimmen, würde dies eine erneute Entlastung der Gastronomie in Salzgitter bedeuten. Durch den Verzicht entstünde der Stadt dann allerdings ein Einnahmeausfall in Höhe von circa 17.600 Euro. Dies würde man allerdings in Kauf nehmen, denn "Die Außengastronomie prägt ein insgesamt angenehmes Innenstadtbild und lädt die Menschen in Salzgitter zum Verweilen ein. Mit dem zeitlich befristeten Verzicht sollen die Gastronomiebetriebe in dieser für sie unverschuldet schwierigen Zeit entsprechende Unterstützung finden", so die Verwaltung.


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