Stadt erinnert an Fälligkeitstermine für Abgaben

Die Beiträge müssen bis zum Tag der Fälligkeit durch Überweisung beglichen werden.

Niedersächsische Kommunen erhalten 60,71 Millionen Euro Bedarfszuweisungen. Auch in der Region profetieren etliche Kommunen von den Fördermitteln.
Niedersächsische Kommunen erhalten 60,71 Millionen Euro Bedarfszuweisungen. Auch in der Region profetieren etliche Kommunen von den Fördermitteln. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Im November sind wieder Steuern und Gebühren zu zahlen. Darauf weist die Stadtkasse der Stadt Salzgitter hin. Sie bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen.


Am 15. November werden die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer, die Zweitwohnsitzsteuer, die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum Oktober bis Dezember fällig. Das Team Steuern weist darauf hin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.

Die Beiträge müssen bis zum Tag der Fälligkeit durch Überweisung beglichen werden. Dies gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben.


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