Streuner-Katzen im Visier: Politiker beraten über Maßnahmen

Eine Umsetzung der Katzenschutzverordnung lässt auf sich warten. Zwei Stadtrats-Fraktionen heben das Thema jetzt auf die Agenda.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Salzgitter. Wildlebende oder unkontrolliert frei laufende Katzen rufen sowohl Tierschützer als auch Ordnungshüter auf den Plan. Das Land Niedersachsen hatte mit seiner beschlossenen Katzenschutzverordnung entgegenwirken wollen. Doch die Umsetzung lässt auf sich warten. In der Stadt Salzgitter haben daher jetzt Kommunalpolitiker die Streuner gezielt in den Fokus genommen.



Gleich zwei Tagesordnungspunkte, die von zwei unterschiedlichen Stadtratsfraktionen eingebracht wurden, kursieren derzeit in den städtischen Ausschüssen. Beide verfolgen aber das gleiche Ziel: die Population wild lebender Katzen in den Griff zu bekommen. Schließlich leiden die Tiere oftmals unter ihren Umständen. Außerdem entstehen weitere Probleme und Kosten.

Wie lässt sich die Kastrationspflicht umsetzen?


In einer Anfrage der Ratsfraktionen der CDU sowie Freie Wähler/FDP heißt es: "In Niedersachsen leben derzeit geschätzt 200.000 verwilderte Katzen, die selbst ein beschwerliches Dasein fristen und gleichzeitig eine Bedrohung für Singvögel und Bodenbrüter darstellen." Verschiedene Infektionskrankheiten gingen demnach ebenfalls auf diese „Wildkatzen“ zurück.

Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte landesweite Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen inklusive der Fördermittel zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen lässt aber teilweise auf sich warten. Die von den Kommunalpolitikern gestellte Anfrage zielt unter anderem auch darauf ab, ob die Stadt Salzgitter die entsprechenden Maßnahmen auch aus eigener Tasche bezahlen könnte.

Die Ratsfraktion Freie Wähler/FDP hat sogar einen Antrag gestellt, um eine Katzenschutzverordnung für Salzgitter im Rat der Stadt Salzgitter zu beschließen. Anfrage und Antrag werden unter anderem im Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit am 8. April Thema sein.

Der Antrag, eine Katzenschutzverordnung zu erstellen, begründet sich auf dem Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes, nachdem schon andere Kommunen bundesweit handeln. Laut Antrag soll die Verordnung eine Kastrationspflicht für alle fortpflanzungsfähigen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf erhalten, eine Kennzeichnungspflicht (mittels Mikrochip oder Tätowierung) zur eindeutigen Identifizierung und eine Registrierungspflicht in einem kostenfreien Haustierregister (etwa Tasso oder Findefix) enthalten.

Die drei Maßnahmenpunkte werden auch von Tierschützern empfohlen. So hatte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, anlässlich der Einführung der Katzenschutzverordnung in Niedersachsen gesagt: „Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit Freigang vorzuschreiben, ist der richtige Weg. Nur durch die Kastration kann eine unkontrollierte Vermehrung verhindert und so das Leiden frei lebender Straßenkatzen eingedämmt und Tierheime entlastet werden. Kennzeichnung und Registrierung ermöglichen es, den Halter schnell ausfindig zu machen, wenn eine entlaufene Katze gefunden wird oder ein Tier kaltherzig ausgesetzt wurde."

Nun fehlt es aber offenbar an konkreten Richtlinien, weshalb die Stadtratsfraktionen die Möglichkeiten für Salzgitter ausloten. "Der Erlass einer Katzenschutzverordnung ist ein notwendiger, präventiver Schritt, um das Tierleid in Salzgitter nachhaltig zu verringern, das Ehrenamt im Tierschutz zu entlasten und städtische Kosten für die Fundtierbetreuung langfristig zu senken", heißt es im Antrag der Freie Wähler/FDP-Fraktion.

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