Ab heute: Taxifahren wird in Salzgitter teurer

Der Rat stimmte einer geänderten Taxentarifordnung zu. Vor allem der erhöhte Mindestlohn führe zu mehr Kosten bei den Unternehmern.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Salzgitter. Einstimmig und ohne Debatte stimmte der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am Mittwoch einer Änderung der Taxentarifordnung zu. Eine Erhöhung der Preise sei unter anderem wegen der Anpassung des Mindestlohnes nötig. Die Betreiber würden ansonsten in Existenznot geraten, heißt es in der Verwaltungsvorlage, die von Ratsherr Frank Miska vorgestellt wurde. Die geänderte Verordnung tritt ab heute in Kraft.



Demnach erhöht sich die Grundgebühr für jede Fahrt an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6 bis 22 Uhr von 3,80 auf 3,90 Euro (+2,63 Prozent). An Werktagen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen steigt das Grundentgelt für jede Fahrt von 4,20 auf 4,30 Euro (+2,38 Prozent). Bei einer Strecke von bis zu drei Kilometern bleibt der Preis bei 2,60 Euro pro Kilometer. Bei Strecken, die darüber hinausgehen, erhöht sich der Preis von 2,10 auf 2,20 Euro (+4,76 Prozent). Auch für Wartezeit wird künftig 1,81 Prozent mehr berechnet. So werden 10 Cent je angefangene 12,86 Sekunden und nicht mehr je abgelaufene 13,09 Sekunden fällig. Das bedeutet, eine Stunde Wartezeit kostet jetzt 28 und nicht mehr 27,50 Euro.

Auswirkung des erhöhten Mindestlohnes


Die im Stadtgebiet ansässigen Taxenunternehmer hatten durch ihren zuständigen Fachverband GVN e. V. im Dezember den Antrag stellen lassen, dass die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr angehoben werden sollen. Hintergrund sei ein von der Stadt Braunschweig im Jahr 2016 in Auftrag gegebenes Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes. Dieses hatte zum damaligen Zeitpunkt eine Anhebung der Taxenentgelte um 13 Prozent empfohlen. Da dies eine zu drastische Anpassung der Entgelte gewesen wäre, wurde der Fahrpreis nur etappenweise angehoben. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht abzusehenden Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohnes auf nun 9,82 Euro zum 1. Januar und voraussichtlich 10,45 Euro zum 1. Juli, sei auf lange Sicht ein sich rechnender Betrieb ohne Anpassung nicht möglich. Die Personalkosten, auf die die Erhöhungen beim Mindestlohn direkt wirkten, seien mit zirka 65 Prozent der Gesamtkosten der größte Kostenfaktor eines Taxiunternehmens.

Darüber hinaus wurde zum 1. Januar 2021 eine CO₂-Steuer, unter anderem auf Dieselkraftstoff, eingeführt. Der Liter Diesel verteuerte sich allein durch die eingeführte Steuer um 0,08 Euro je Liter. Die Anhebung der Taxenentgelte werde nicht zuletzt auch durch die gestiegene Inflationsrate, die zu steigenden Aufwendungen im Bereich von Wartungskosten und Investitionen führt, sowie durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Nutzungsverhalten der Kunden begründet.

Ausdünnung des Angebots droht


Es sei daher festzuhalten, dass entsprechende Kostensteigerungen, beispielsweise durch Erhöhungen beim gesetzlichen Mindestlohn, von den Unternehmen nur über steigende Tarife oder durch eine Verschlechterung des Betriebsergebnisses aufgefangen werden könnten. Es sei zu befürchten, dass bei einer Beibehaltung der aktuellen Tarife die Kostensteigerungen dazu führten, dass im ungünstigsten Fall mit einer Ausdünnung des Angebots an Taxen nicht nur zu Schwachlastzeiten zu rechnen sei, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Die Ratsleute sahen dies offenbar genauso.


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