Tempo-30-Zone in Ohlendorf: Land prüft erneut

Der Petitionsausschuss des Landtages war zu einem anderen Urteil gekommen als das Verkehrsministerium. Das Parlament beschloss daher einen neuen Prüfauftrag.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Die Ohlendorfer fordern seit längerem eine dauerhafte Tempo-30-Zone für die Konsul-Waßmus-Straße. Diese stark befahrene Durchfahrtsstraße ist eine Landesstraße, für verkehrsbehördliche Anordnungen ist das Land und nicht die Stadt zuständig. Und wird die Angelegenheit nun erneut geprüft, wie die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung berichtet.



Mit einer Unterschriftsliste wandten sich die Anwohner im April an Oberbürgermeister Frank Klingebiel, der seine Unterstützung zusagte und den Petitionsausschuss des Landtages einschaltete. Dieser bat das Verkehrsministerium um eine fachliche Stellungnahme. Das Ministerium kam zu dem Schluss, dass weder ein zwingendes Erfordernis noch eine besondere Gefahrenlage in Salzgitter-Ohlendorf vorliege. Es gebe somit keinen Grund für Verkehrsbeschränkungen auf der L512. Eine Einschätzung, die der Petitionsausschuss nicht teilt.

"Ein positives Signal"


"Der Petitionsausschuss war von der Stellungnahme des Verkehrsministeriums nicht überzeugt! Aus diesem Grund gab es noch keine Entscheidung, sondern die Empfehlung an den Landtag, das Ministerium anzuweisen, die Situation erneut zu prüfen“, erläutert Klingebiel. Dieser Empfehlung sei der Landtag gefolgt. Auch wenn die finale Entscheidung noch ausstehe, sei dies erst einmal als ein positives Signal zu werten. „Es ist zumindest möglich, dass das Verkehrsministerium, das für die erneute Bewertung sechs Monate Zeit hat, doch noch in unserem Sinne entscheidet“, so Klingebiel.

Sanierung dauert länger


Durch die Sanierung der Bundesstraße B248 zwischen Salzgitter-Bad und Lobmachtersen gilt aktuell ohnehin Tempo 30 auf der Konsul-Waßmus-Straße. Diese Straßenbaumaßnahme verzögert sich voraussichtlich bis Ende Januar 2024. Die Geschwindigkeitsbeschränkung, die sich die Ohlendorfer dauerhaft wünschen, gilt also erst einmal weiter.


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