Salzgitter. Weihnachten steht gerade einmal vor der Tür und schon beschäftigen sich die politischen Gremien mit dem Osterfeuer. So möchte die CDU im Rat der Stadt wissen, wie es um das Ausrichten und speziell um das Sammeln und Stapeln des Materials für das Brauchtumsfeuer bestellt ist. Eine Antwort lieferte die Verwaltung am Dienstag im Ausschuss für öffentliche Ordnung.
Mit einer Anfrage wollte die CDU wissen, warum seitens der Verwaltung darüber informiert wurde, dass im kommenden Jahr mit dem Sammeln und Aufschichten des Brennmaterials erst am Ostersamstag begonnen werden darf. Bisher gelte die Regelung, dassdas Brennmaterial vierzehn Tage vorher gesammelt und aufgeschichtet werden konnte. Bedenken äußerte die CDU auch dahingehend, das man mit der verkürzten Sammelzeit das Ende der Osterfeuer provoziere.
Die Stadtverwaltung erklärte dazu, dass man das Brauchtumsfeuer für einen wichtigen integrativen Bestandteil des städtischen Lebens halte. Aus diesem Grund werde seitens der Verwaltung versucht, durch jeweils angepasste Hinweise und Empfehlungen auf Dauer die Durchführung dieser Veranstaltungen sicherzustellen, ohne dass es dabei zu Verstößen gegen geltende rechtliche Bestimmungen komme.
Weiter wies die Verwaltung daraufhin, dasskeine neuen rechtliche Vorgaben für die Durchführung von Osterfeuern bestehen und man hier lediglich eine Empfehlung ausspricht. Grund sei, dass die Vegetationsperiode inzwischen bis zu vier Wochen früher einsetze, als noch vor einigen Jahren. Dieser Umstand habe dazu geführt, dass die Verwaltung eine Empfehlung aussprach, die Sammelzeit für das Feuer so weit wie möglich zu verkürzen.
Verkürzung zum Schutz der Tierwelt
An der grundsätzlichen Regelung, dassBrennmaterial frühestens 14 Tage vorher gesammelt und am Tage des Feuers aufgeschichtet werden soll, wolle man nichts ändern. Allerdings sei aufgrund der früher einsetzenden Vegetationsperiode zu befürchten, dass in den gesammelten Gehölzen bereits Vögel beginnen, Nester zu bauen und auch zu nutzen. Wäre dies der Fall, wäre ein Abbrennen des Feuers laut Bundesnaturschutzgesetzes verboten.
Um die damit verbundenen Komplikationen für alle Beteiligten zu minimieren, empfehle die Verwaltung die Sammelzeit für das Feuer so weit wie möglich zu verkürzen. Ein Teil der Osterfeuerbetreiber sammele schon jetzt erst am Abbrenntag des Feuers das Brennmaterial, auch um die Gefahr der Ansammlung von sonstigen Abfällen auszuschließen. Eine andere Möglichkeit sei, das flächige Bereitsstellen des Brennmaterials, soweit dabei eine Aufschichthöhe von 50 Metern nicht überschritten werde und eine Aufschichtung an dem Brennplatz erst am Tag des Feuers geschieht.
Solche Gehölzansammlungen werden von Vögeln im Regelfall nicht als Brutstätten angenommen. Das für das Jahr 2019 bereitgestellte Merkblatt für die Osterfeurbetreiber soll entsprechende Hinweise enthalten, teilte die Verwaltung mit.
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