Toter Fünfjähriger: Verfahren gegen Ärztin bei Geldauflage eingestellt

Zahlt die Angeklagte 10.000 Euro, ist die Sache strafrechtlich für sie erledigt.

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Die Angeklagte (re.) mit ihrer Verteidigerin.
Die Angeklagte (re.) mit ihrer Verteidigerin. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Im November 2017 starb der fünfjährige Diyar nach dem Besuch eines Salzgitteraner Krankenhauses. Eine 49-jährige Notärztin musste sich am heutigen Dienstag vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten (regionalHeute.de berichtete). Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage mitteilt, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt.


Die Angeklagte hatte zunächst zu den Vorfällen ausgesagt und sich entschuldigt. Es sei für sie damals nicht erkennbar gewesen, wie ernst die Lage wirklich war und sie könne es sich bis heute nicht erklären. Der Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens sei dann von der Staatsanwaltschaft gekommen, berichtete Andrea Mönikes vom Amtsgericht Salzgitter im Gespräch mit regionalHeute.de. Die Verteidigung sei damit einverstanden gewesen und nach einer Beratung auch das Gericht. Lediglich die Nebenklage - Angehörige des toten Jungen - lehnten die Einstellung ab. Diese seien aber rechtlich nicht in der Lage, dies zu verhindern, so Mönikes. Zahlt die Angeklagte innerhalb von drei Monaten die 10.000 Euro, ist das Urteil rechtskräftig und das Verfahren offiziell eingestellt.

Auch im Amtsgericht gab es besondere Corona-Vorkehrungen.
Auch im Amtsgericht gab es besondere Corona-Vorkehrungen. Foto: Rudolf Karliczek


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