Salzgitter-Watenstedt. Ein Antrag von M.B.S., SPD und Bündnis90/Die Grünen, der am 16. März zur Beratung in den Wirtschafts- und Steuerungsausschuss kommen wird, sieht eine Umwandlung des Stadtteiles Salzgitter–Watenstedt in ein Industriegebiet vor.
Dafür soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, das dem Rat bis zum 30. Juni vorliegen soll. Insbesondere sei zu prüfen, wie die Maßnahme "Umsiedlung Watenstedt" unter Einschaltung privater Investoren, städtischer Gesellschaften oder sonstiger Maßnahmenträger organisatorisch und finanziell durchgeführt werden könne.
In der Begründung heißt es:
Mit Beschluss des Rates vom 25. Januar 2012 wurde die Verwaltung beauftragt, nach Realisierungsmöglichkeiten zu suchen, wie die Umwandlung des Stadtteiles Salzgitter–Watenstedt in ein Industriegebiet organisatorisch und finanziell durchgeführt werden kann.
Sodann hat der Rat in seiner Sitzung am 22. Juli 2015 eine Grundsatzentscheidung für die Gesamtfinanzierung für die Umwandlung des Stadtteiles Salzgitter–Watenstedt in ein Industriegebiet getroffen. Danach sollte die Gesamtfinanzierung über ein Darlehen der NBank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfolgen. Mit Schreiben vom 8. Juni 2016 hat das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen der Haushaltsplanberatungen mitgeteilt, dass es die Durchführung des Projektes Salzgitter–Watenstedt neben den im Haushalt geplanten Investitionen für unzulässig hält.
Da das Projekt unter der damals beschlossenen Gesamtfinanzierung nicht mehr durchführbar und finanzierbar ist, muss nach anderen Realisierungsmöglichkeiten gesucht werden. In verschiedenen Veranstaltungen des letzten Jahres wurde von allen Ratsfraktionen betont, dass die Umsiedlung Watenstedts im Interesse der Grundstückseigentümer und BewohnerInnen eine wichtige gesamtstädtische Aufgabe ist und deshalb weiterverfolgt werden soll. Dabei bestand Einvernehmen, dass alternative Durchführungs-und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden müssen. Auch Herr Oberbürgermeister Klingebiel hält es nach eigener Aussage für denkbar, die Finanzierung über einen Sonderfonds zum Ankauf von Grundstücken oder die Umsiedlung und die Gewerbeentwicklung über die Stadttochter Wohnbau zu organisieren. Auch die Einbeziehung oder Einschaltung von privaten Investoren oder Entwicklungsgesellschaften muss geprüft werden.
Die Vorlage des Umsetzungskonzeptes ist bis zum 30. Juni erforderlich, um in den Haushaltsplan 2018 die notwendigen finanziellen Mittel einzusetzen.
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