Salzgitter. Wie schon im März des vergangenen Jahres (regionalHeute.de berichtete) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch entschieden, seine Entscheidungskompetenz vorübergehend auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen, damit in der Corona-Pandemie keine Ratssitzungen mehr stattfinden müssen.
Mit 34 zu zwei Stimmen wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Rat längstens bis zum 31. März 2021 nicht mehr zu einer Sitzung zusammenkommt. Wichtige, konkret bestimmte Angelegenheiten würden bis auf Weiteres auf den Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter übertragen. Dazu gehörten auch Angelegenheiten, die in der ausschließlichen Entscheidungszuständigkeit des Rates liegen. Die Verwaltung informiert den Rat im Nachgang über die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen.
Fraktionen können Ratssitzung einfordern
Unabhängig davon blieben aber die Rechte der Ratsmitglieder zur Einberufung des Rates unberührt. Das bedeute, dass der Oberbürgermeister den Rat der Stadt Salzgitter unverzüglich einzuberufen habe, wenn entweder ein Drittel der Mitglieder des Rates oder des Verwaltungsausschusses dies unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangten oder die letzte Sitzung des Rates länger als drei Monate zurückliege und ein Ratsmitglied die Einberufung verlange. Zusätzlich hätten der Oberbürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden des Rates vereinbart, dass der Oberbürgermeister den Rat auch zu einer Sitzung unverzüglich einzuberufen habe, wenn es eine Ratsfraktion verlange.
Mit der Maßnahme soll die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung aufrecht erhalten und kommunale Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Zugleich sei es notwendig, im Hinblick auf eine möglicherweise drohende krankheits- und quarantänebedingte Beschlussunfähigkeit des Rates eine demokratisch legitimierte Entscheidungsinstanz aufrecht zu erhalten.
Veränderungen im Verwaltungsausschuss
Im Verwaltungsausschuss selbst sind einige Veränderungen nötig. Da die Ratsfraktion Die Linke dort nur mit einem nicht stimmberechtigten Grundmandat vertreten ist, haben der Oberbürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden des Rates vereinbart, dass der Ratsfraktion Die Linke durch politische Absprache untereinander während dieses Ausnahmezustands vorübergehend in die Lage versetzt wird, im Verwaltungsausschuss mitstimmen zu können. Konkret bedeutet das Folgendes: Ein Beigeordneter der SPD-Ratsfraktion verzichtet politisch zugunsten der Ratsfraktion Die Linke auf sein Stimmrecht im Verwaltungsausschuss und überträgt dieses Stimmrecht bis zur Wiederaufnahme der turnusmäßigen Sitzungsfolge auf den Grundmandatsinhaber der Ratsfraktion Die Linke. Außerdem verzichtet ein Beigeordneter der CDU-Ratsfraktion während der sitzungslosen Zeit des Rates auf Ausübung seines Stimmrechtes im Verwaltungsausschuss.
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